425
A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
Praxis, 2000.
Farbaquatinta
Schätzpreis: € 1.000
A. R. Penck (d. i. Ralf Winkler)
Praxis. Orig.-Farbaquatinta. Signiert, betitelt und numeriert. 2000. Auf festem Vélin. 65,8 : 89,7 cm. Papierformat 77 : 108 cm.
1 von 50 numerierten Exemplaren der dynamischen Farbaquatinta.
Über einer Spirale in Blau und Lila läßt Penck seine in alle Richtungen gebeugten bekannten "Strichmännchen" in Schwarz agieren.
- ZUSTAND: Schönes Exemplar, fachmännisch unter Passepartout gelegt. - PROVENIENZ: Seit 2000 in norddeutschem Privatbesitz.
1 of 50 numb. copies of the dynamic original color aquatint. Signed, titled and numbered. 2000. On firm wove paper. 65.8 : 89.7 cm. Paper format 77 : 108 cm. - Fine copy, expertly fixed under passepartout. Provenance: In a north German private collection since 2000.
Praxis. Orig.-Farbaquatinta. Signiert, betitelt und numeriert. 2000. Auf festem Vélin. 65,8 : 89,7 cm. Papierformat 77 : 108 cm.
1 von 50 numerierten Exemplaren der dynamischen Farbaquatinta.
Über einer Spirale in Blau und Lila läßt Penck seine in alle Richtungen gebeugten bekannten "Strichmännchen" in Schwarz agieren.
- ZUSTAND: Schönes Exemplar, fachmännisch unter Passepartout gelegt. - PROVENIENZ: Seit 2000 in norddeutschem Privatbesitz.
1 of 50 numb. copies of the dynamic original color aquatint. Signed, titled and numbered. 2000. On firm wove paper. 65.8 : 89.7 cm. Paper format 77 : 108 cm. - Fine copy, expertly fixed under passepartout. Provenance: In a north German private collection since 2000.
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A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
Praxis, 2000.
Farbaquatinta
Schätzpreis: € 1.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler) "Praxis"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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