Auktion: 393 / Post War/Zeitgenössische Kunst am 09.06.2012 in München Lot 294

 
Fernandez Arman - Violin brisé


294
Fernandez Arman
Violin brisé, 1974.
Objekt
Schätzung:
€ 28.000
Ergebnis:
€ 34.160

(inkl. Käuferaufgeld)
Violin brisé. 1974/75.
Objekt. Zerbrochene Violine mit Bogen in Polyester und Plexiglas.
25 x 25 x 25 cm (9,8 x 9,8 x 9,8 in).
Auf schwarzem Metallsockel (Gesamthöhe 75,5 cm).
Eine der wenigen Violinen, die der Künstler in Plexiglas gegossen hat. Unikat.

Das Werk ist in den Archives Denyse Durand-Ruel unter der Nr. 424 verzeichnet.

Armand Pierre Fernandez, genannt Arman, ist einer der bedeutendsten internationalen Objektkünstler. Aus der Bekanntschaft mit Yves Klein entwickelt sich die Idee zu gemeinsamen Happenings und Aktionen, die die beiden Künstler durchführen. Beeinflusst durch Arbeiten von Kurt Schwitters fertigt Arman ab 1955 die neodadaistischen "cachets" (Stempelabdrücke), gefolgt von den "allures" (Abdrücke von in Farbe getauchten Gegenständen) und seinen berühmten "poubelles", Plexiglaskästen gefüllt mit Hausmüll. Anfang der 1960er Jahre entstehen die ersten "colères" (Wutanfälle), bei denen Arman Musikinstrumente wie Kontrabässe, Klaviere und Violinen zertrümmert. Wenig später zerschneidet oder sprengt er die Gegenstände ("coupes" und "combustions") und stellt Anhäufungen von gleichartigen banalen Konsumgegenständen aus ("accumulations"). Ab etwa 1964 gießt Arman seine Objekte in Polyester, später auch sozusagen unsichtbar in Beton ein.
Arman formuliert sein künstlerisches Credo Anfang der 1960er Jahre. Sein Thema ist die Soziologie des Konsums im Zeitalter von Massenproduktion und Werbeüberflutung. Industriell hergestellte Gegenstände werden von ihm angehäuft und zerstört, vervielfältigt und zerstückelt. Die oftmals poetischen Titel Armans können sowohl als Huldigung der Konsumgesellschaft verstanden werden, als auch eindeutig ironisch den Kult des Konsums kommentieren. [CB].




294
Fernandez Arman
Violin brisé, 1974.
Objekt
Schätzung:
€ 28.000
Ergebnis:
€ 34.160

(inkl. Käuferaufgeld)