Auktion: 369 / Kunst nach 45/ Zeitgenössische Kunst am 12.06.2010 in München Lot 209

 
Walter Stöhrer - Kopf - Maiba


209
Walter Stöhrer
Kopf - Maiba, 1962.
Mischtechnik
Schätzung:
€ 20.000
Ergebnis:
€ 23.180

(inkl. Käuferaufgeld)

Mischtechnik auf Hartfaserplatte
Forstbauer/Merkert/Kunisch/Behrens 62.27. Rechts oben schwach leserlich signiert. Verso signiert, betitelt, bezeichnet "oben" und mit einem Richtungspfeil. 150 x 130 cm (59 x 51,1 in)

PROVENIENZ: Atelier Walter Stöhrer.
Privatsammlung Fried, Ulm.
Galerie Sander, Darmstadt. (verso mit Etikett).
Sammlung Deyhle, Stuttgart.
Privatsammlung Berlin.

AUSSTELLUNG: Die Sammlung Rolf Deyhle II: Figur und Abstraktion in der deutschen Kunst des 20. Jahrhunderts, Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottdorf/Landesmuseum Mainz/Staatliche Galerie Moritzburg Halle a.d.Saale/Schloss Cappenberg Unna/Galerie der Stadt Stuttgart, 1993-1995, Kat.Nr. 185.
Walter Stöhrer, Galerie der Stadt Stuttgart, 1995-1996, Kat. Nr. 2.

Das Prozesshafte in Stöhrers Malerei wird erstmals in den Arbeiten der frühen 1960er Jahre unmittelbarer und notwendiger Teil der Bildentwicklung. "Wenn ich ein Thema habe, dann bleibe ich dran." (zit. nach Christiane Vielhaber, Walter Stöhrer, Kritisches Lexikon der Gegenwartskunst, S. 6). Das bedeutet, dass Stöhrer am liebsten nahezu synchron an mehreren Bildern gleichzeitig arbeitet, es entstehen thematische Zyklen. Das Spontane spielt in Stöhrers Schaffensprozess eine zentrale Rolle. Das Malen wird bei ihm zur Aktion. In seinen Bildern finden wir nichts Ornamentales, alles ist Ausdruck und Gebärde des Künstlers. Dabei entziehen sich seine (Alb-)Traumwelten jeglicher Deutung und der Versuch einer Annäherung gelingt oft nur mit Hilfe metaphorischer Vergleiche. Es sind die Bildtitel, die letztlich auf die Realität einer künstlerischen Existenz sowie auf ein, von Verstand und Gefühl gleichermaßen geleitetes, Schaffen verweisen. [SM].




209
Walter Stöhrer
Kopf - Maiba, 1962.
Mischtechnik
Schätzung:
€ 20.000
Ergebnis:
€ 23.180

(inkl. Käuferaufgeld)