Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 492


492
Erich Heckel
Hagebutten in gelbem Topf, 1932.
Aquarell, Gouache und Tusche
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
+
Hagebutten in gelbem Topf. 1932.
Aquarell, Gouache und Tusche.
Rechts unten monogrammiert und datiert. Verso von Hans Geissler datiert und betitelt (Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen). Auf Bütten von Ingres, auf gräulichen, dünnen Karton aufgezogen. 56 x 33,3 cm (22 x 13,1 in), blattgroß. [CH].


• Kunstvolles Zeitdokument: Das farbkräftige Aquarell mit den angesengten Blattkanten gehört zu den wenigen von Heckel geretteten Arbeiten, nachdem sein Wohnatelier in Berlin am 30. Januar 1944 von einer Brandbombe getroffen wurde.
• Charakteristisch für Heckels Stillleben ist die Einbeziehung ornamental wirkender Hintergründe, bspw. seiner Wandgemälde, anderer Kunstwerke oder Spiegel.
• Auch in der hier angebotenen Arbeit wählt Heckel den Bildausschnitt so, dass sich durch die direkte Verbindung von Hagebuttenpflanze, des flächig gestalteten Hintergrunds und der links noch sichtbaren gemalten Köpfe ein anspruchsvolles Spiel aus Linien und Flächen ergibt
.

Das Werk ist im Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen am Bodensee, verzeichnet. Wir danken Frau Renate Ebner für die freundliche Unterstützung.

PROVENIENZ: Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen.
Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (1985 vom Vorgenannten erworben, mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).

AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).

LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 328, SHG-Nr. 513 (m. Abb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 240, SHG-Nr. 537 (m. Abb.).

"Am 30. Jan. abends brannte unser 5. und 4. Stock aus. [..] Am 31.1. waren wir noch beim Löschen und da Feuerwehr kam, konnte das übrige Haus gerettet werden. Bei uns war nichts mehr herauszuholen, als wir nach Aufhören der Bombardierung heraufkamen, brannten schon die Türen und die Decken begannen herabzustürzen. Nun sind gestern beim Herunterwerfen der Schuttmassen das ganze Paket Aquarelle und Zeichnungen auf die Straße geworfen worden .. ringsum angebrannt, doch im Inneren erhalten. Der Wind trug sie bis zum Ludwig-Koch-Platz und wir müssen auch heute wieder hin, um etwas aufzusammeln [..]."

Erich Heckel in einem Brief an Max Kaus vom 3. Februar 1944, zit. nach: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 328.

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 19.04 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Hagebutten in gelbem Topf"
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.