Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 147


147
Imi Knoebel
Pure Freude (45), 2002.
Acryl auf Aluminium
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Pure Freude (45). 2002.
Acryl auf Aluminium.
Verso monogrammiert, datiert und bezeichnet "45.". 159,5 x 114,5 cm (62,7 x 45 in). [EH].

• Aus der Werkreihe "Pure Freude".
• Charakteristisch reduzierte Bildsprache.
• Farbe, Farbfläche und Raum stehen im Mittelpunkt seines künstlerischen Schaffens
.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 14.35 h +/- 20 Min.

Seit Ende der 1980er Jahre konzentriert sich Imi Knoebel ganz auf die Wirkung der Farbe, so auch in der um das Jahr 2001 entstehenden Werkreihe "Pure Freude", zu der die vorliegende Arbeit zählt. Die Serie ist nach dem 1979 gegründeten Kult-Plattenlabel seiner Frau Carmen benannt, inzwischen betreibt die Tochter Imi Knoebels eine Patisserie gleichen Namens in Düsseldorf. So scheint "Pure Freude" ein Statement für die gelebte Kreativität zu sein. Formal widmet sich der gesamte Werkkomplex in leichter Variation der Fragmentierung des Hochformates: Der monochrome und lediglich durch den gut sichtbaren Pinselduktus strukturierte Grund wird durch ein formal entsprechend gestaltetes Rechteck in kontrastierender Farbigkeit durchbrochen. Hier schiebt sich lediglich ein Rechteck vom unteren Bildrand in sattem Rot vor die leuchtend helle Farbfläche. Eine kleine Fuge der voneinander abgesetzten Flächen akzentuiert die Komposition. Dieses Werk ist durch und durch von der Arbeitsweise Imi Knoebels durchdrungen, für den von Anbeginn die Auseinandersetzung mit Farbe, Farbfläche und Raum im Mittelpunkt seines künstlerischen Schaffens steht.




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Imi Knoebel "Pure Freude (45)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.