Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 108


108
Ernst Wilhelm Nay
Die Lampe, 1950.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
+
Die Lampe. 1950.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf dem Keilrahmen mit einer persönlichen Widmung von fremder Hand. 70 x 80 cm (27,5 x 31,4 in).

Es existiert eine Farblithografie gleichen Themas (Gabler 27) und eine Vorarbeit in Gouache (CR 49-009).

• Über viele Jahre in der Sammlung Ottomar Domnick.
• Aus der Werkserie der "Fugalen Bilder".
• Farbgewaltiges Zeugnis für Nays Auseinandersetzung mit Musik als zentrale Inspirationsquelle dieser Schaffensperiode
.

PROVENIENZ: Sammlung Prof. Ottomar Domnick, Stuttgart.
Privatsammlung Hessen (seit 1990).
Seitdem in Familienbesitz.

AUSSTELLUNG: la collection du dr. o. domnick,Stedelijk Museum, Amsterdam 17.1.-2.3.1953 und Palais des Beaux-Arts, Brüssel, 7.-29.3.1953, Kat.-Nr. 100.

LITERATUR: Aurel Scheibler, Siegfried Gohr, Ernst Wilhelm Nay. Werkverzeichnis der Ölgemälde, Bd. 1 (1922-1951), Köln 1990, WVZ-Nr. 528 (m. Farbabb.).
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Lempertz, Köln, 515. Auktion, Moderne Kunst, 28./29.4.1972, Los 795 (hier: Komposition).
Galerie Wolfgang Ketterer, München, 10. Auktion, Moderne Kunst, 26.-28.11.1973, Los 961 (Abb. S. 148).
Karlheinz Gabler, Bericht über die Zeichnungen, in: Nay - Zeichnungen, Frankfurt a. Main 1976, S. 8f.
Friedrich Weltzien, E. W. Nay. Figur und Körperbild. Kunst und Kunsttheorie der vierziger Jahre, Berlin 2003, S. 275.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 13.42 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ernst Wilhelm Nay "Die Lampe"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.