Auktion: 569 / Rare Books am 26.05.2025 in Hamburg button next Lot 75

 

75
Günther Uecker
Permutation, 2006.
Prägedruck
Schätzpreis: € 5.000
+
Günter Uecker
Permutation (Nagelköpfe in Kreisform). Orig.-Prägedruck. Signiert, datiert, betitelt sowie bezeichnet "e/a". 2006. Auf festem, handgeschöpftem Bütten. Papierformat 84 : 64 cm.

Einer der Ueckers graphisches Oeuvre dominierenden Prägedrucke, der durch die unglaubliche Nageldichte in Kreisform besticht.

Künstlerexemplar außerhalb der Auflage. Herausgegeben von der Erker Presse, St. Gallen (mit dem Trockenstempel).

- ZUSTAND: Druckbedingt schwach gewellt. Verso am Oberrand an 2 Stellen montiert (leicht durchschlagend). Insgesamt in guter Erhaltung. - PROVENIENZ: Galerie Geuer & Breckner, Düsseldorf. - Seit 2007 in süddeutscher Privatsammlung (vom Vorgenannten erworben).

One of Uecker's graphic oeuvre dominating embossed prints, which impresses with its incredible nail density in a circular shape. Orig. embossed print. Signed, dated, titled and inscribed "e/a". Published by Erker Presse, St. Gallen (with blindstamp). 2006. On sturdy, handmade laid paper. Paper format 84 : 64 cm. - Slightly curled due to printing. Mounted in 2 places on the upper edge on the verso (slightly shining through). Overall in good condition.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günther Uecker "Permutation"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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