247
Karl Schmidt-Rottluff
Waldrand am Taunus, 1963.
Aquarell
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Waldrand am Taunus. 1963.
Aquarell.
Rechts unten signiert. Links unten mit der Werknummer "6345" bezeichnet. Verso betitelt. Auf Velin. 50,2 x 70,5 cm (19,7 x 27,7 in), blattgroß.
[MH].
• Besonders farbkräftige, ausdrucksstarke Landschaftsdarstellung von gemäldehafter Wirkung.
• Eindrucksvolle Visualisierung seines künstlerischen Prinzips: der Verbindung von Linie und autonomen Formen als ästhetisches Ideal.
• Mit kräftigen Konturen, kontrastreicher Farbpalette und mit dynamischer Leichtigkeit aufs Papier gebrachte Komposition des großen Expressionisten.
Das Aquarell ist im Archiv der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung dokumentiert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Bayern.
Privatsammlung Niedersachsen (seit 1996, vom Vorgenannten durch Schenkung erhalten).
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (seit 2018, vom Vorgenannten durch Erbschaft erhalten).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.22 h +/- 20 Min.
Aquarell.
Rechts unten signiert. Links unten mit der Werknummer "6345" bezeichnet. Verso betitelt. Auf Velin. 50,2 x 70,5 cm (19,7 x 27,7 in), blattgroß.
[MH].
• Besonders farbkräftige, ausdrucksstarke Landschaftsdarstellung von gemäldehafter Wirkung.
• Eindrucksvolle Visualisierung seines künstlerischen Prinzips: der Verbindung von Linie und autonomen Formen als ästhetisches Ideal.
• Mit kräftigen Konturen, kontrastreicher Farbpalette und mit dynamischer Leichtigkeit aufs Papier gebrachte Komposition des großen Expressionisten.
Das Aquarell ist im Archiv der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung dokumentiert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Bayern.
Privatsammlung Niedersachsen (seit 1996, vom Vorgenannten durch Schenkung erhalten).
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (seit 2018, vom Vorgenannten durch Erbschaft erhalten).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.22 h +/- 20 Min.
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Karl Schmidt-Rottluff
Waldrand am Taunus, 1963.
Aquarell
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Schmidt-Rottluff "Waldrand am Taunus"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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