259
Franz Radziwill
Dampfer, Zwischenraum und Segelschiff, 1948.
Öl auf Leinwand, kaschiert auf Holz
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Dampfer, Zwischenraum und Segelschiff. 1948.
Öl auf Leinwand, kaschiert auf Holz.
Links unten signiert. Verso nummeriert "Z 396" sowie mit zwei Künstlerstempeln. 32 x 39 cm (12,5 x 15,3 in).
Im Original-Künstlerrahmen. [KT].
• Die unverwechselbare Bildsprache Radziwills macht ihn zum wichtigsten Vertreter des magischen Realismus in Deutschland.
• Surrealistische und geheimnisvolle Elemente vereinen sich in seinen faszinierenden Bildwelten.
• Schiffe und Häfen als doppeldeutige Metaphern des Lebens sind ein wichtiges Motiv im Schaffen Radziwills, der seit 1923 in Dangast an der Ostsee lebt.
• Werke des außergewöhnlichen Künstlers befinden sich in renommierten Sammlungen, darunter die Hamburger Kunsthalle, die Nationalgalerie Berlin sowie die Städtische Galerie im Lenbachhaus, München.
PROVENIENZ: Sammlung Sabarth, Norden.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Niedersachsen.
LITERATUR: Andrea Firmenich, Rainer W. Schulze, Franz Radziwill. 1895-1983. Monographie und Werkverzeichnis, Köln 1995, WVZ-Nr. 600 (m. SW-Abb).
Handschriftliche Werkliste des Künstlers, Liste 4, Nr. 396 (unveröffentlicht).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.38 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand, kaschiert auf Holz.
Links unten signiert. Verso nummeriert "Z 396" sowie mit zwei Künstlerstempeln. 32 x 39 cm (12,5 x 15,3 in).
Im Original-Künstlerrahmen. [KT].
• Die unverwechselbare Bildsprache Radziwills macht ihn zum wichtigsten Vertreter des magischen Realismus in Deutschland.
• Surrealistische und geheimnisvolle Elemente vereinen sich in seinen faszinierenden Bildwelten.
• Schiffe und Häfen als doppeldeutige Metaphern des Lebens sind ein wichtiges Motiv im Schaffen Radziwills, der seit 1923 in Dangast an der Ostsee lebt.
• Werke des außergewöhnlichen Künstlers befinden sich in renommierten Sammlungen, darunter die Hamburger Kunsthalle, die Nationalgalerie Berlin sowie die Städtische Galerie im Lenbachhaus, München.
PROVENIENZ: Sammlung Sabarth, Norden.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Niedersachsen.
LITERATUR: Andrea Firmenich, Rainer W. Schulze, Franz Radziwill. 1895-1983. Monographie und Werkverzeichnis, Köln 1995, WVZ-Nr. 600 (m. SW-Abb).
Handschriftliche Werkliste des Künstlers, Liste 4, Nr. 396 (unveröffentlicht).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.38 h +/- 20 Min.
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Franz Radziwill
Dampfer, Zwischenraum und Segelschiff, 1948.
Öl auf Leinwand, kaschiert auf Holz
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Franz Radziwill "Dampfer, Zwischenraum und Segelschiff"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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