Auktion: 563 / Modern Art Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 254

 

254
Hermann Max Pechstein
Verziehendes Gewitter, 1941.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
+
Verziehendes Gewitter. 1941.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert (teils in Ligatur, in Schwarz nachgezogen) und datiert. Verso auf der Leinwand signiert, betitelt und mit der Adresse des Künstlers bezeichnet. 45 x 66 cm (17,7 x 25,9 in). [CH].


• Bisher sind nur zwei weitere Gemälde des Künstlers aus diesem Entstehungsjahr dokumentiert, davon ist eines verschollen.
• Pechstein verewigt einen kurzen Moment, ein in der Ferne sichtbares Gewitter mit Blitzen, sich auftürmenden, dunklen Wolken und einem kurzen Regenbogen.
• Im Zentrum des Bildes, oberhalb der raffinierten Wolkenspiegelung, kündigt zarter Sonnenschein das Ende des Unwetters an.
• Dargestellt ist vermutlich der Mühlengraben mit Blick auf weite Wiesen und einen Fluss am Sarbsker See (heute Jezioro Sarbsko) bei Leba in Westpommern.
• 2024 wurde der Künstler mit einer umfassenden Retrospektive im Museum Wiesbaden geehrt
.

Mit einem Gutachten von Prof. Dr. Aya Soika, Berlin, vom 29. September 2015. Das Gemälde ist in dem Archiv der Max-Pechstein-Urheberrechtsgemeinschaft, Hamburg, unter der Nummer 1941/3 verzeichnet.

PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin.
Privatsammlung Deutschland (1994 durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Privatsammlung Norddeutschland (2015 vom Vorgenannten erworben).

"[..] ich persönlich habe einen solch schlechten Sommer gehabt, wie noch nie in meinem Malerdasein, 2 Monate Regen und Kälte."
Max Pechstein in einem Brief an seinen Sohn Frank, 1941, zit. nach: Aya Soika, Max Pechstein. Das Werkverzeichnis der Ölgemälde, Bd. 2 (1919-1954), S. 30.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.32 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Max Pechstein "Verziehendes Gewitter"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.