Auktion: 563 / Modern Art Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 232

 

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Gabriele Münter
Blumenstillleben, Um 1950.
Öl auf Malpappe, von der Künstlerin auf Malpapp...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
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Blumenstillleben. Um 1950.
Öl auf Malpappe, von der Künstlerin auf Malpappe aufgelegt.
Verso bezeichnet "Liste 14 Nr. 21". Verso mit einem Etikett mit teils handschriftlicher, teils gestempelter Nummer "B 263". 47,3 x 33,7 cm (18,6 x 13,2 in). [CH].


• Mit deutlich reduzierter Formensprache, charakteristisch-kräftiger und klarer Farbigkeit sowie starken Kontrasten schafft Gabriele Münter ein Stillleben von großer Ausdruckskraft.
• Das Stillleben zählt zu den bedeutendsten Sujets ihres gesamten Œuvres – von der wegweisenden Zeit des "Blauen Reiter" bis zum Spätwerk der 1950er Jahre.
• 1955 ist Gabriele Münter u. a. mit einem Stillleben auf der ersten documenta in Kassel vertreten.
• In diesem Jahr wird Gabriele Münter mit zahlreichen Museumsausstellungen international gefeiert (Wien, Madrid, London und Bern)
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Hamburg.

Ivan Ristic, Leopold Museum Wien, in: Ausst.-Kat. Gabriele Münter. Retrospektive, Leopold Museum, Wien, S. 218.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.02 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gabriele Münter "Blumenstillleben"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.