Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 327

 

327
Victor Vasarely
EBI-NOOR-2, 1951/1958.
Acryl auf Pappe auf Karton, original auf Holz k...
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
EBI-NOOR-2. 1951/1958, 1971.
Acryl auf Pappe auf Karton, original auf Holz kaschiert.
Unten mittig signiert. Verso auf der Holzplatte datiert, betitelt und mit der Werknummer "013" bezeichnet. 53,9 x 32 cm (21,2 x 12,5 in). [CH].


• Mithilfe gezackter, labyrinthartig verwobener Linien in starkem Hell-Dunkel-Kontrast gelingt Vasarely hier eine verblüffende optische Illusion von flimmernder Bewegtheit.
• Als Mitbegründer und einer der wichtigsten Vertreter der Op-Art ist Vasarely 1955, 1959, 1964 und 1968 vier Mal auf der documenta in Kassel vertreten.
• Zuletzt wird sein visionäres Werk mit umfassenden Werkschauen im Museo Nacional Thyssen-Bornemisza, Madrid (2018), im Städel Museum, Frankfurt a. Main (2018), und im Centre Pompidou, Paris (2019) gewürdigt
.

Die Authentizität der Arbeit wurde von Pierre Vasarely, Präsident der Fondation Vasarely, allgemeiner Vermächtnisnehmer und Inhaber der Urheberpersönlichkeitsrechte Victor Vasarelys, bestätigt. Die Arbeit wird in das in Vorbereitung befindliche Werkverzeichnis der Gemälde des Künstlers, bearbeitet von der Fondation Vasarely, Aix-en-Provence, aufgenommen.

PROVENIENZ: Galerie Denise René, Paris (verso auf der Holzplatte mit dem typografischen Galerieetikett).
Privatsammlung Schweiz.
Privatsammlung Hessen (1992 vom Vorgenannten erworben, Ketterer Kunst, München, 30.11.1992, Los 368).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Ketterer Kunst, München, 178. Auktion, Moderne Kunst I, 30.11.1992, Los 368 (mit ganzseitiger Farbabb.).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.21 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Victor Vasarely "EBI-NOOR-2"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.