Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 324

 

324
Albert Oehlen
mit André Butzer (1973 Stuttgart) und Schorsch Kamerun (d. i. Thomas Sehl, 1963 Timmendorfer Strand). Walker, 1999.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
+
mit André Butzer (1973 Stuttgart) und Schorsch Kamerun (d. i. Thomas Sehl, 1963 Timmendorfer Strand). Walker. 1999.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand von allen drei Künstlern signiert sowie betitelt und datiert. 120 x 150 cm (47,2 x 59 in).
[AR].

• Für das Schaffen von Albert Oehlen typische Gemeinschaftsarbeit, hier mit André Butzer und Schorsch Kamerun.
• Vergleichbare Kooperationen mit befreundeten Künstlern sind ein spezielles Charakteristikum im Schaffen von Albert Oehlen.
• Er gilt als einer der Protagonisten des deutschen Neuexpressionismus.
• Im Entstehungsjahr erstmals in der Galerie Bleich-Rossi in Graz ausgestellt anlässlich des "Steirischen Herbst"
.

PROVENIENZ: Galerie Bleich-Rossi, Graz.
Privatbesitz Steiermark.
Privatsammlung Hessen.

AUSSTELLUNG: New Stream. Albert Oehlen, André Butzer, George Kamerun, Galerie Bleich Rossi, Graz, 25.9.-24.10.1999.

"Daß die Bilder, ob gut oder schlecht, hübsch oder häßlich, sich dadurch behaupten, daß sie keine Entschuldigungen benötigen. Keine Zauberei, keine Wissenschaftlichkeit, keine Begründungen .."
Albert Oehlen, ohne Jahr, zit. nach: Kritisches Lexikon der Gegenwartskunst, Albert Oehlen, Ausgabe 29, München 1995, S. 14.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.17 h +/- 20 Min.

Die Gemeinschaftsarbeit "Walker" von Albert Oehlen, André Butzer und Schorsch Kamerun ist 1999 erstmals auf dem "Steirischen Herbst" in der Galerie Bleich-Rossi zu sehen. Alle drei Künstler sind mehrfach auf diesem bis heute als wegweisend geltenden österreichischen Kunstfestival für zeitgenössische Kunst vertreten, das erstmals im epochebildenden Jahr 1968 stattfindet und sich seitdem alljährlich der Vernetzung der Kunstdisziplinen untereinander widmet.
In der großformatigen Gemeinschaftsarbeit der drei deutschen Künstler springt ein kräftig-grünes, Sphinx-ähnliches Wesen durchs Bild, sein New-Wave-Kopf ist mit einer wilden Mähne versehen. Epauletten deuten die coole Uniformjacke an. Dahinter führt eine Straße in die Ferne, eine Diva aus dem Reich der YMCA-singenden Polizisten kniet darnieder. Die Arbeit stellt ganz offensichtlich die Frage nach dem Anderssein. Eine Thematik, die ganz im Zeichen des damaligen Festivals steht und der damit verbundenen "Frage nach dem Umgang mit dem Anderen und den Vereinnahmungen und Ausgrenzung des Minoritären, die Entstehung hybrider Identitäten und die Verstörungen des Körpers, das Nachdenken über das Kunstwerk als arbeitsteiliges Produkt und über die Bedingungen seiner Herstellung", wie es die damalige Intendantin Christine Frisinghelli zusammenfasst (https://archiv.steirischerherbst.at/de/editions/1999, aufgerufen 18.10.2024).

Oehlen, Butzer und Kamerun sind alle drei in der Zeit von Punk und New Wave groß geworden, "Die Neuen Wilden" waren die zeitgleiche Erneuerung der figurativen Kunst in der BRD. Die drei Künstler reflektieren hier über eine selbst erlebte Vergangenheit. Während Butzer und Oehlen vor allem als bildende Künstler zu verorten sind, ist Schorsch Kamerun als Sänger der Punkband "Die goldenen Zitronen" bekannt geworden und heute zudem als Regisseur an großen Bühnen wie dem Züricher Schauspielhaus und den Münchner Kammerspielen tätig. Albert Oehlen gilt heute nicht nur als "Hauptvertreter" einer "post-ungegenständlichen Malerei", sondern vor allem als einer jener europäischen Künstler, die schon zu Beginn der 1980er Jahre bereits jene Bilder zu malen bereit waren, die bis heute als Folie all dessen betrachtet werden, was zu Beginn des 21. Jahrhunderts als "sehenswert" apostrophiert wird. [EH/AR]



324
Albert Oehlen
mit André Butzer (1973 Stuttgart) und Schorsch Kamerun (d. i. Thomas Sehl, 1963 Timmendorfer Strand). Walker, 1999.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
+

 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Albert Oehlen "mit André Butzer (1973 Stuttgart) und Schorsch Kamerun (d. i. Thomas Sehl, 1963 Timmendorfer Strand). Walker"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.