Rahmenbild
401
David Hockney
iPad Drawing 'Untitled, 329', 2010.
Farbiger Inkjetprint
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
iPad Drawing 'Untitled, 329'. 2010.
Farbiger Inkjetprint.
Signiert und nummeriert sowie mit dem Blindstempel des Künstlers. Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. Auf festem Velin. 44 x 33 cm (17,3 x 12,9 in). Papier: 55,8 x 43,2 cm (21,9 x 17 in).
Vom Künstler gemeinsam mit Taschen, Berlin, herausgegeben als Beigabe zu seiner Publikation "David Hockney. A Bigger Book". [AR].
• David Hockneys Kunst ist experimentierfreudig und bewegt sich souverän zwischen verschiedenen Techniken, Sujets und Medien.
• Von Computerkunst bis zu iPhone- und iPad-Zeichnungen: Selbst im hohen Alter stellt der 1937 geborene Künster seit 2008 mit derartigen Arbeiten die Aktualität seiner Malerei immer wieder unter Beweis.
• Die neuen Medien ermöglichen ihm die schnelle Umsetzung einer Bildidee, zeugen von einer großen Unmittelbarkeit mit gleichzeitig künstlich anmutender Erscheinung.
• David Hockney gilt als Mitbegründer der britischen Pop-Art und ist nach seinem Umzug in die USA in den 1960er Jahren mit seinen Pool-Bildern zum internationalen Kunst- Star aufgestiegen.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.59 h +/- 20 Min.
Farbiger Inkjetprint.
Signiert und nummeriert sowie mit dem Blindstempel des Künstlers. Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. Auf festem Velin. 44 x 33 cm (17,3 x 12,9 in). Papier: 55,8 x 43,2 cm (21,9 x 17 in).
Vom Künstler gemeinsam mit Taschen, Berlin, herausgegeben als Beigabe zu seiner Publikation "David Hockney. A Bigger Book". [AR].
• David Hockneys Kunst ist experimentierfreudig und bewegt sich souverän zwischen verschiedenen Techniken, Sujets und Medien.
• Von Computerkunst bis zu iPhone- und iPad-Zeichnungen: Selbst im hohen Alter stellt der 1937 geborene Künster seit 2008 mit derartigen Arbeiten die Aktualität seiner Malerei immer wieder unter Beweis.
• Die neuen Medien ermöglichen ihm die schnelle Umsetzung einer Bildidee, zeugen von einer großen Unmittelbarkeit mit gleichzeitig künstlich anmutender Erscheinung.
• David Hockney gilt als Mitbegründer der britischen Pop-Art und ist nach seinem Umzug in die USA in den 1960er Jahren mit seinen Pool-Bildern zum internationalen Kunst- Star aufgestiegen.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.59 h +/- 20 Min.
401
David Hockney
iPad Drawing 'Untitled, 329', 2010.
Farbiger Inkjetprint
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu David Hockney "iPad Drawing 'Untitled, 329'"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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