Rahmenbild
379
Jan Voss
Ohne Titel, 1994.
Mischtechnik auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Ohne Titel. 1994.
Mischtechnik auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. 195 x 280 cm (76,7 x 110,2 in). [AW].
• Großformatige, farbintensive Arbeit, die durch ihre Dynamik und Materialvariation fasziniert.
• Vor der Emigration nach Paris 1960 Studium an der Akademie der Bildenden Künste in München.
• 1968 Teilnahme an der documenta 4 in Kassel.
• Werke von Jan Voss befinden sich u. a. im Centre Pompidou, Paris, im Moderna Museet, Stockholm, sowie im Sprengel Museum, Hannover.
PROVENIENZ: Aus einer deutschen Unternehmenssammlung.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.30 h +/- 20 Min.
Mischtechnik auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. 195 x 280 cm (76,7 x 110,2 in). [AW].
• Großformatige, farbintensive Arbeit, die durch ihre Dynamik und Materialvariation fasziniert.
• Vor der Emigration nach Paris 1960 Studium an der Akademie der Bildenden Künste in München.
• 1968 Teilnahme an der documenta 4 in Kassel.
• Werke von Jan Voss befinden sich u. a. im Centre Pompidou, Paris, im Moderna Museet, Stockholm, sowie im Sprengel Museum, Hannover.
PROVENIENZ: Aus einer deutschen Unternehmenssammlung.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.30 h +/- 20 Min.
379
Jan Voss
Ohne Titel, 1994.
Mischtechnik auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jan Voss "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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