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381
Günther Uecker
Graphein, 2002.
42-teiliges bibliophiles Buch mit 12 Prägedruck...
Schätzpreis: € 20.000 - 25.000
Graphein. 2002.
42-teiliges bibliophiles Buch mit 12 Prägedrucken im Original-Plexiglasschuber.
Im Impressum signiert und datiert, die 12 Prägedrucke jeweils signiert, datiert und nummeriert. Eines von 10 römisch nummerierten Exemplaren. Die Prägedrucke auf festem, handgeschöpften Velin. Prägedrucke: 70 x 50 cm (27,5 x 19,6 in), jeweils Blattgröße. Schuber:
Typografische Gestaltung von Hans-Peter Willberg. Herausgegeben von Dorothea van der Koelen, Mainz, und Edouard Weiss, Paris, 2022.
Ohne die 3 Blätter mit Texten von Günter Uecker. [EH].
• Günther Uecker zelebriert das Schreiben als Malen und Zeichnen zugleich.
• Die zwölf großformatigen Prägedrucke übertragen die hochdynamische Bewegungsstruktur seiner Nagelfelder auf das grafische Medium.
• Günther Uecker nimmt 1964 und 1968 an der documenta II und 4 teil.
PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg.
LITERATUR: Dorothea und Martin van der Koelen, Günther Uecker. Opus Liber. Verzeichnis der bibliophilen Bücher und Werke 1960-2005, bearbeitet von Britta Julia Dombrowe, Mainz 2007, WVZ-Nr. L 0203.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.33 h +/- 20 Min.
42-teiliges bibliophiles Buch mit 12 Prägedrucken im Original-Plexiglasschuber.
Im Impressum signiert und datiert, die 12 Prägedrucke jeweils signiert, datiert und nummeriert. Eines von 10 römisch nummerierten Exemplaren. Die Prägedrucke auf festem, handgeschöpften Velin. Prägedrucke: 70 x 50 cm (27,5 x 19,6 in), jeweils Blattgröße. Schuber:
Typografische Gestaltung von Hans-Peter Willberg. Herausgegeben von Dorothea van der Koelen, Mainz, und Edouard Weiss, Paris, 2022.
Ohne die 3 Blätter mit Texten von Günter Uecker. [EH].
• Günther Uecker zelebriert das Schreiben als Malen und Zeichnen zugleich.
• Die zwölf großformatigen Prägedrucke übertragen die hochdynamische Bewegungsstruktur seiner Nagelfelder auf das grafische Medium.
• Günther Uecker nimmt 1964 und 1968 an der documenta II und 4 teil.
PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg.
LITERATUR: Dorothea und Martin van der Koelen, Günther Uecker. Opus Liber. Verzeichnis der bibliophilen Bücher und Werke 1960-2005, bearbeitet von Britta Julia Dombrowe, Mainz 2007, WVZ-Nr. L 0203.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.33 h +/- 20 Min.
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Günther Uecker
Graphein, 2002.
42-teiliges bibliophiles Buch mit 12 Prägedruck...
Schätzpreis: € 20.000 - 25.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günther Uecker "Graphein"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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