Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 369

 

369
Niki de Saint Phalle
Pouf serpent jaune, 1991.
Kunstharz, farbig gefasst
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
+
Pouf serpent jaune. 1991.
Kunstharz, farbig gefasst.
Seitlich am unteren Rand mit der Signatur, der Nummerierung und dem Stempel "GÈRAR Résines d'Art HALIGON". Eines von 5 Künstlerexemplaren. 178 x 80 x 90 cm (70 x 31,4 x 35,4 in).

• Niki de Saint Phalle zählt zu den populärsten Künstlerinnen ihrer Zeit.
• Niki de Saint Phalle zeigt in ihren Tierskulpturen auch die Möglichkeit, sich über die eigenen Ängste zu erheben und sie in farbenfröhliche Figuren zu verwandeln.
• Die Schirn Kunsthalle in Frankfurt am Main zeigte bis zum 21. Mai 2023 eine große Ausstellung der Künstlerin
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.
Privatsammlung Bayern (2002, vom Vorgenannten).

"ICH WOLLTE ALLES ZEIGEN. Mein Herz, meine Gefühle. Grün. Rot. Gelb. Blau. Violett. Hass, Liebe, Lachen, Angst, Zärtlichkeit."
Niki de Saint Phalle, zit. nach: Patricia Hartmann, Alessandra Nappo (Hrsg.), Präsent: Zwischen den Zeilen, Ausst.-Kat. Hannover 2017, S. 10.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.17 h +/- 20 Min.

Niki de Saint Phalle ist eine der bedeutendsten Bildhauerinnen der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts. Das strahlende Œuvre der Künstlerin ist überaus bekannt durch die poppig dekorierten Figuren der Nanas. Doch dahinter steht die Aufarbeitung eigener traumatischer Erlebnisse aus ihrer Jugendzeit, die sie mit ihrer 1994 erschienenen Autobiografie "Mon Secret" öffentlich machte. Ausgehend von den Schießbildern hat Niki de Saint Phalle durch ihr Kunstschaffen ihre seelischen Konflikte aufgearbeitet. Mit ihren provokativen Installationen und Skulpturen gehört sie zu den wichtigen und lautstarken feministischen Positionen in der Kunstwelt. Ihre Skulpturen sind immer mehrfach deutbar. Der "Pouf serpent jaune" spielt mit der vielfältigen Bedeutung der Schlange, mit ihren weichen, umspielenden Bewegungen, ihrer Rolle als Heilerin und Vermittlerin. Niki de Saint Phalle zeigt uns die Schlange, die in der christlichen Symbolik zunächst immer mit der Vertreibung aus dem Paradies in Verbindung gebracht wird, als ein fröhlich leuchtendes, bunt gemustertes Wesen, das alle negativen Konnotationen weit hinter sich lässt.
Das breit gefächerte Gesamtwerk der Künstlerin wurde in den letzten Jahren mit einer umfassenden Retrospektive im Kunsthaus Zürich und der Schirn Kunsthalle in Frankfurt am Main gewürdigt.



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Niki de Saint Phalle "Pouf serpent jaune"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.