352
Horst Janssen
Die rote Nase, 13. Februar 1983, 1983.
Aquarell und Gouache über Bleistift
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
Die rote Nase, 13. Februar 1983. 1983.
Aquarell und Gouache über Bleistift.
Rechts mit dem Künstlersignet und der Datierung "13 2 83". Unten signiert und bezeichnet "Horst Janssen Sønderjyllands Kunstmuseum Tønder". Auf Pergamin. 54,9 x 38,6 cm (21,6 x 15,1 in), Blattgröße.
Das Werk dient als Vorlage für ein Plakat, erschienen im Verlag St. Gertrude, Galerie St. Gertrude, Hamburg. [CH].
• Horst Janssen zählt zu den großen deutschen Zeichnern und Grafikern der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
• Seine treffenden, oft ironischen Porträts gehören zu den wichtigsten Motiven seines gesamten Schaffens.
• Internationaler Durchbruch: 1980 zeigen das Art Institute of Chicago und das Busch-Reisinger-Museum (Harvard Art Museums), Cambridge, Einzelausstellungen seines zeichnerischen und grafischen Schaffens (gefolgt von einer Wanderausstellung in mehreren amerikanischen Museen).
• 1982 nimmt Janssen zum zweiten Mal an der Biennale von Venedig teil.
PROVENIENZ: Sammlung Pia Zadora, Los Angeles.
Sammlung Schweiz.
LITERATUR: Dierk Lemcke (Hrsg.), Horst Janssen: Selbstbildnis 1945-1993. Neugier, Variation, Balance, Verwandlung, Angeber X, Paranoia, Manipulation, Groteske, Hamburg 1994, Kat.-Nr. 168 (m. ganzs. Farbabb.).
"Janssen [ist] ja nicht nur ein aufdringlich chargierender Geniedarsteller, sondern auch wirklich ein Zeichner und Radierer von unbestreitbarer Originalität."
Aus einem Artikel in "Der Spiegel", anlässlich des Erscheinens der ersten Horst-Janssen-Biografie, 7.10.1984, Der Spiegel 41/1984.
"Er hinterlässt ein so gewaltiges und bizarres, auch wortgewaltiges Œuvre, dass zwei Leben zu je 65 Jahren dazu kaum ausgereicht hätten."
Rudolf Augstein, Journalist, Verleger und Gründer von "Der Spiegel", nach Horst Janssens Tod 1995.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.54 h +/- 20 Min.
Aquarell und Gouache über Bleistift.
Rechts mit dem Künstlersignet und der Datierung "13 2 83". Unten signiert und bezeichnet "Horst Janssen Sønderjyllands Kunstmuseum Tønder". Auf Pergamin. 54,9 x 38,6 cm (21,6 x 15,1 in), Blattgröße.
Das Werk dient als Vorlage für ein Plakat, erschienen im Verlag St. Gertrude, Galerie St. Gertrude, Hamburg. [CH].
• Horst Janssen zählt zu den großen deutschen Zeichnern und Grafikern der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
• Seine treffenden, oft ironischen Porträts gehören zu den wichtigsten Motiven seines gesamten Schaffens.
• Internationaler Durchbruch: 1980 zeigen das Art Institute of Chicago und das Busch-Reisinger-Museum (Harvard Art Museums), Cambridge, Einzelausstellungen seines zeichnerischen und grafischen Schaffens (gefolgt von einer Wanderausstellung in mehreren amerikanischen Museen).
• 1982 nimmt Janssen zum zweiten Mal an der Biennale von Venedig teil.
PROVENIENZ: Sammlung Pia Zadora, Los Angeles.
Sammlung Schweiz.
LITERATUR: Dierk Lemcke (Hrsg.), Horst Janssen: Selbstbildnis 1945-1993. Neugier, Variation, Balance, Verwandlung, Angeber X, Paranoia, Manipulation, Groteske, Hamburg 1994, Kat.-Nr. 168 (m. ganzs. Farbabb.).
"Janssen [ist] ja nicht nur ein aufdringlich chargierender Geniedarsteller, sondern auch wirklich ein Zeichner und Radierer von unbestreitbarer Originalität."
Aus einem Artikel in "Der Spiegel", anlässlich des Erscheinens der ersten Horst-Janssen-Biografie, 7.10.1984, Der Spiegel 41/1984.
"Er hinterlässt ein so gewaltiges und bizarres, auch wortgewaltiges Œuvre, dass zwei Leben zu je 65 Jahren dazu kaum ausgereicht hätten."
Rudolf Augstein, Journalist, Verleger und Gründer von "Der Spiegel", nach Horst Janssens Tod 1995.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.54 h +/- 20 Min.
352
Horst Janssen
Die rote Nase, 13. Februar 1983, 1983.
Aquarell und Gouache über Bleistift
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Horst Janssen "Die rote Nase, 13. Februar 1983"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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