303
Marino Marini
Cavallo e cavaliere in un ovale, 1952.
Mischtechnik. Öl, Gouache, Sand und Ritztechnik...
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Cavallo e cavaliere in un ovale. 1952.
Mischtechnik. Öl, Gouache, Sand und Ritztechnik auf dünnem Karton.
Rechts unten signiert und datiert sowie rechts in der Darstellung abermals signiert und datiert. 62 x 43 cm (24,4 x 16,9 in), blattgroß. [EH].
• "Pferd und Reiter" sind das bedeutendste Motiv Marino Marinis.
• Dieses zentrale Motiv steht sinnbildlich für das Verhältnis zwischen Mensch und Tier, Kultur und Natur.
• Marini ist mehrmaliger Teilnehmer der documenta: 1 (1955), II (1959) und III (1964); große Retrospektiven seines Werks finden 1962 in Zürich und 1966 in Rom statt.
• Plastiken, Gemälde und Grafiken Marinis befinden sich in der Galleria d'Arte Moderna, Mailand, im Peggy Guggenheim Museum, Venedig, in der Tate Modern, London, sowie der National Gallery of Art, Washington.
PROVENIENZ: Galerie Rosengart, Luzern
Privatsammlung Deutschland (1963 vom Vorgenannten).
Privatsammlung (2004 vom Vorgenannten).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.49 h +/- 20 Min.
Mischtechnik. Öl, Gouache, Sand und Ritztechnik auf dünnem Karton.
Rechts unten signiert und datiert sowie rechts in der Darstellung abermals signiert und datiert. 62 x 43 cm (24,4 x 16,9 in), blattgroß. [EH].
• "Pferd und Reiter" sind das bedeutendste Motiv Marino Marinis.
• Dieses zentrale Motiv steht sinnbildlich für das Verhältnis zwischen Mensch und Tier, Kultur und Natur.
• Marini ist mehrmaliger Teilnehmer der documenta: 1 (1955), II (1959) und III (1964); große Retrospektiven seines Werks finden 1962 in Zürich und 1966 in Rom statt.
• Plastiken, Gemälde und Grafiken Marinis befinden sich in der Galleria d'Arte Moderna, Mailand, im Peggy Guggenheim Museum, Venedig, in der Tate Modern, London, sowie der National Gallery of Art, Washington.
PROVENIENZ: Galerie Rosengart, Luzern
Privatsammlung Deutschland (1963 vom Vorgenannten).
Privatsammlung (2004 vom Vorgenannten).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.49 h +/- 20 Min.
303
Marino Marini
Cavallo e cavaliere in un ovale, 1952.
Mischtechnik. Öl, Gouache, Sand und Ritztechnik...
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Marino Marini "Cavallo e cavaliere in un ovale"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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