383
Heinz Mack
Kleiner Farb-Dialog (Chromatische Konstellation), 2003.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Kleiner Farb-Dialog (Chromatische Konstellation). 2003.
Acryl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert "3", rechts unten abermals signiert. Verso auf der Leinwand signiert, datiert "3" und betitelt. 54,5 x 48 cm (21,4 x 18,8 in).
[KA].
• Kraftvoller Ausdruck in Farbe und Duktus.
• In seinen chromatischen Farbbildern spielt Mack meisterhaft mit Raum und Licht.
• Als einer der großen "ZERO"-Künstler überwindet Mack schon in jungen Jahren das tradierte Kunstverständnis, indem er in seinem Werk neue Gestaltungsprinzipien einführt.
• 1959 und 1964 stellt Heinz Mack auf der documenta II und III aus. 1970 vertritt er die Bundesrepublik Deutschland auf der XXXV. Biennale in Venedig.
Mit einem Zertifikat des Atelier Heinz Mack vom Oktober 2024.
PROVENIENZ: Galerie Neher (verso auf dem Keilrahmen mit einem Etikett).
Privatsammlung Deutschland.
Privatsammlung Süddeutschland.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.35 h +/- 20 Min.
Acryl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert "3", rechts unten abermals signiert. Verso auf der Leinwand signiert, datiert "3" und betitelt. 54,5 x 48 cm (21,4 x 18,8 in).
[KA].
• Kraftvoller Ausdruck in Farbe und Duktus.
• In seinen chromatischen Farbbildern spielt Mack meisterhaft mit Raum und Licht.
• Als einer der großen "ZERO"-Künstler überwindet Mack schon in jungen Jahren das tradierte Kunstverständnis, indem er in seinem Werk neue Gestaltungsprinzipien einführt.
• 1959 und 1964 stellt Heinz Mack auf der documenta II und III aus. 1970 vertritt er die Bundesrepublik Deutschland auf der XXXV. Biennale in Venedig.
Mit einem Zertifikat des Atelier Heinz Mack vom Oktober 2024.
PROVENIENZ: Galerie Neher (verso auf dem Keilrahmen mit einem Etikett).
Privatsammlung Deutschland.
Privatsammlung Süddeutschland.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.35 h +/- 20 Min.
383
Heinz Mack
Kleiner Farb-Dialog (Chromatische Konstellation), 2003.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Heinz Mack "Kleiner Farb-Dialog (Chromatische Konstellation)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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