380
Christo
Wrapped Statues (Sleeping Fawn) Project for the Glyptothek, Munich, 1999.
Collage. Graphit, Wachskreide, Emailfarbe, Poly...
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Wrapped Statues (Sleeping Fawn) Project for the Glyptothek, Munich. 1999.
Collage. Graphit, Wachskreide, Emailfarbe, Polyethylen und Bindfaden auf braunem Karton.
Rechts unten signiert und datiert sowie entlang der oberen Bildkante betitelt. 81,3 x 58,3 cm (32 x 22,9 in).
Prototyp zur gleichnamigen, 2001 erschienen Edition (vgl. Schellmann WVZ Nr. 183). Die Entwürfe für die Münchner Glyptothek wurden nicht umgesetzt, wie viele der von Christo und Jeanne-Claude über die Jahrzehnte hinweg erdachten Verhüllungen von Skulpturen und Monumenten. [AR].
• Prototyp für ein geplantes Projekt in der Münchner Glyptothek: der sinnliche Barberinische Faun verhüllt in halbtransparenter Folie.
• Bleibendes Zeugnis des künstlerischen Schaffensprozesses.
• Ursprünglich dienten die Collagen zur Finanzierung von neuen Projekten, heute sind sie auf dem internationalen Auktionsmarkt weiterhin äußerst gefragt.
• Christo und Jeanne-Claude haben den Kunstbegriff zu Lebzeiten revolutioniert und ein Gesamtwerk von großer Vielfalt und außerordentlichem Ideenreichtum hinterlassen.
Wir danken Herrn Matthias Koddenberg, Christo and Jeanne-Claude Foundation, New York, für die freundliche Auskunft. Die Arbeit ist im Archiv registriert.
PROVENIENZ: Edition Schellmann, München.
Privatsammlung Deutschland.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.31 h +/- 20 Min.
Collage. Graphit, Wachskreide, Emailfarbe, Polyethylen und Bindfaden auf braunem Karton.
Rechts unten signiert und datiert sowie entlang der oberen Bildkante betitelt. 81,3 x 58,3 cm (32 x 22,9 in).
Prototyp zur gleichnamigen, 2001 erschienen Edition (vgl. Schellmann WVZ Nr. 183). Die Entwürfe für die Münchner Glyptothek wurden nicht umgesetzt, wie viele der von Christo und Jeanne-Claude über die Jahrzehnte hinweg erdachten Verhüllungen von Skulpturen und Monumenten. [AR].
• Prototyp für ein geplantes Projekt in der Münchner Glyptothek: der sinnliche Barberinische Faun verhüllt in halbtransparenter Folie.
• Bleibendes Zeugnis des künstlerischen Schaffensprozesses.
• Ursprünglich dienten die Collagen zur Finanzierung von neuen Projekten, heute sind sie auf dem internationalen Auktionsmarkt weiterhin äußerst gefragt.
• Christo und Jeanne-Claude haben den Kunstbegriff zu Lebzeiten revolutioniert und ein Gesamtwerk von großer Vielfalt und außerordentlichem Ideenreichtum hinterlassen.
Wir danken Herrn Matthias Koddenberg, Christo and Jeanne-Claude Foundation, New York, für die freundliche Auskunft. Die Arbeit ist im Archiv registriert.
PROVENIENZ: Edition Schellmann, München.
Privatsammlung Deutschland.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.31 h +/- 20 Min.
380
Christo
Wrapped Statues (Sleeping Fawn) Project for the Glyptothek, Munich, 1999.
Collage. Graphit, Wachskreide, Emailfarbe, Poly...
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Christo "Wrapped Statues (Sleeping Fawn) Project for the Glyptothek, Munich"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Ihre Lieblingskünstler im Blick!
- Neue Angebote sofort per E-Mail erhalten
- Exklusive Informationen zu kommenden Auktionen und Veranstaltungen
- Kostenlos und unverbindlich