404
Jeff Koons
Gazing Ball (da Vinci Mona Lisa), 2016.
Mischtechnik. Inkjet-Print mit verspiegelter Ac...
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Gazing Ball (da Vinci Mona Lisa). 2016.
Mischtechnik. Inkjet-Print mit verspiegelter Acrylscheibe.
Signiert, datiert und nummeriert. Eines von 40 Exemplaren neben 10 Künstlerexemplaren. Auf Velin von Innova Art. 92,5 x 61,5 cm (36,4 x 24,2 in). 103 x 70,540,5 x 27,7
Herausgegeben von Two Palms, New York. [KT].
• Das wohl bekannteste Lächeln der Kunst – von Koons als Ikone der Popkultur neu inszeniert.
• Koons selbst gilt als Medienliebling und Star der Kunstwelt.
• Spielerisch erkundet er die Grenzen von Kunst, Kommerz und Konsum.
• Seine Arbeiten wurden in den bekanntesten und bedeutendsten Kunstmetropolen der Welt ausgestellt.
• Er hält den Rekord für das teuerste von einem lebenden Künstler auf dem Auktionsmarkt verkaufte Werk mit "Rabbit".
PROVENIENZ: Privatsammlung USA.
Privatsammlung Norddeutschland (2020 erworben).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 18.03 h +/- 20 Min.
Mischtechnik. Inkjet-Print mit verspiegelter Acrylscheibe.
Signiert, datiert und nummeriert. Eines von 40 Exemplaren neben 10 Künstlerexemplaren. Auf Velin von Innova Art. 92,5 x 61,5 cm (36,4 x 24,2 in). 103 x 70,540,5 x 27,7
Herausgegeben von Two Palms, New York. [KT].
• Das wohl bekannteste Lächeln der Kunst – von Koons als Ikone der Popkultur neu inszeniert.
• Koons selbst gilt als Medienliebling und Star der Kunstwelt.
• Spielerisch erkundet er die Grenzen von Kunst, Kommerz und Konsum.
• Seine Arbeiten wurden in den bekanntesten und bedeutendsten Kunstmetropolen der Welt ausgestellt.
• Er hält den Rekord für das teuerste von einem lebenden Künstler auf dem Auktionsmarkt verkaufte Werk mit "Rabbit".
PROVENIENZ: Privatsammlung USA.
Privatsammlung Norddeutschland (2020 erworben).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 18.03 h +/- 20 Min.
404
Jeff Koons
Gazing Ball (da Vinci Mona Lisa), 2016.
Mischtechnik. Inkjet-Print mit verspiegelter Ac...
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jeff Koons "Gazing Ball (da Vinci Mona Lisa)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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