Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 351

 

351
Rainer Fetting
Selbstportrait mit Blumen III, 1981.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
+
Selbstportrait mit Blumen III. 1981.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 200 x 135 cm (78,7 x 53,1 in). [AW].

• Für Rainer Fetting typische, ausdrucksstarke Neuinterpretation bei gleichzeitiger Verbindung zweier klassischer Bildgattungen.
• Durch die klare formale Bildaufteilung und die spannungsreiche Positionierung farblicher Akzente erzeugt Fetting eine enorme Ausdruckskraft.
• Protagonist der "Neuen Wilden".
• Die Gemälde aus den frühen 1980er Jahren zählen zu den gefragtesten des Künstlers.
• Weitere Werke Rainer Fettings aus den 1980er Jahren befinden sich u. a. in den Sammlungen der Tate Gallery, London, des Städel Museums, Frankfurt a. Main, und der Pinakothek der Moderne, München
.

Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde vom Künstler bestätigt. Das Werk trägt die Werknummer "D/25". Wir danken für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Galerie Karl Pfefferle, München (auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Hamburg (2004 vom Vorgenannten).

Rainer Fetting im März 2020.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.53 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rainer Fetting "Selbstportrait mit Blumen III"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.