Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 338

 

338
Theodoros Stamos
Infinity Field - Lefkada Series, 1982.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Infinity Field - Lefkada Series. 1982.
Öl auf Leinwand.
Auf der umgeschlagenen Leinwand signiert, datiert, betitelt und nummeriert mit "#10" sowie mit den Maßangaben versehen. 153 x 153 cm (60,2 x 60,2 in). [AW].

• Ausdrucksstarkes Beispiel für die Steigerung der Synthese von Farbe und Farbraumkörper in Stamos Werk.
• Ein erster Aufenthalt 1970 auf der griechischen Insel Lefkada, nach dem Freitod seines engen Freundes Mark Rothko, hinterlässt einen tiefen Eindruck beim Künstler.
• Die "Infinity Field Series" ist als Reflektion von Landschaft, Natur, Meer und griechischen Mythen zu verstehen.
• Stamos ist ein wichtiger Vertreter des abstrakten Expressionismus, bereits 1942 findet die erste Einzelausstellung in der Betty Parsons Gallery in New York statt
.

PROVENIENZ: Aus einer deutschen Unternehmenssammlung.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.35 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Theodoros Stamos "Infinity Field - Lefkada Series"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.