402
Karin Kneffel
Ohne Titel, 2016.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
Ohne Titel. 2016.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert und mit der Werknummer "2016/4" bezeichnet. 160,5 x 130 cm (63,1 x 51,1 in).
• Kneffel arbeitet hier wie Richter nach historischen Fotoaufnahmen und adaptiert diese malerisch.
• Die in dieser Bildserie künstlerisch rekonstruierte Sammlung Hermann Lange beinhaltete einige der wichtigsten Werke der modernen Kunst.
• Das dargestellte Werk von Chagall befindet sich im Städel – die Frankfurter Hängung wird hier von Kneffel korrigiert, sie gibt das Gemälde wie historisch gesehen andersherum wieder.
• Die Künstlerin spielt mit Realität und Fiktion auf verschiedenen Bildebenen.
• Von 2008 bis 2022 hält Kneffel eine Professur an der Akademie der Bildenden Künste in München.
• Gemälde der Künstlerin befinden sich in bedeutenden öffentlichen Sammlungen, u. a. der Pinakothek der Moderne, München, dem Museum Frieder Burda, Baden-Baden, und der Olbricht Collection, Berlin.
Auf der offiziellen Webseite der Künstlerin aufgeführt.
PROVENIENZ: Gagosian Gallery, Beverly Hills.
Privatsammlung (2016 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Karin Kneffel: New Works, Gagosian Gallery, Beverly Hills, 28.4.-11.6.2016.
"So ist der erste Eindruck, den ein Betrachter von Karin Kneffels Gemälden gewinnt, bis heute der einer virtuos inszenierten Künstlichkeit und einer nicht zu überwindenden Unsicherheit und Brüchigkeit unseres bildhaften Zugangs zur Welt [..]."
Thomas Wagner, in: Karin Kneffel. Haus am Stadtrand, Krefeld 2009, S. 71.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 18.01 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert und mit der Werknummer "2016/4" bezeichnet. 160,5 x 130 cm (63,1 x 51,1 in).
• Kneffel arbeitet hier wie Richter nach historischen Fotoaufnahmen und adaptiert diese malerisch.
• Die in dieser Bildserie künstlerisch rekonstruierte Sammlung Hermann Lange beinhaltete einige der wichtigsten Werke der modernen Kunst.
• Das dargestellte Werk von Chagall befindet sich im Städel – die Frankfurter Hängung wird hier von Kneffel korrigiert, sie gibt das Gemälde wie historisch gesehen andersherum wieder.
• Die Künstlerin spielt mit Realität und Fiktion auf verschiedenen Bildebenen.
• Von 2008 bis 2022 hält Kneffel eine Professur an der Akademie der Bildenden Künste in München.
• Gemälde der Künstlerin befinden sich in bedeutenden öffentlichen Sammlungen, u. a. der Pinakothek der Moderne, München, dem Museum Frieder Burda, Baden-Baden, und der Olbricht Collection, Berlin.
Auf der offiziellen Webseite der Künstlerin aufgeführt.
PROVENIENZ: Gagosian Gallery, Beverly Hills.
Privatsammlung (2016 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Karin Kneffel: New Works, Gagosian Gallery, Beverly Hills, 28.4.-11.6.2016.
"So ist der erste Eindruck, den ein Betrachter von Karin Kneffels Gemälden gewinnt, bis heute der einer virtuos inszenierten Künstlichkeit und einer nicht zu überwindenden Unsicherheit und Brüchigkeit unseres bildhaften Zugangs zur Welt [..]."
Thomas Wagner, in: Karin Kneffel. Haus am Stadtrand, Krefeld 2009, S. 71.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 18.01 h +/- 20 Min.
402
Karin Kneffel
Ohne Titel, 2016.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karin Kneffel "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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