410
Armin Boehm
Dust, 2020.
Öl und Textilien auf Leinwand
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
Dust. 2020.
Öl und Textilien auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 160 x 180,5 cm (62,9 x 71 in). [KA].
• Mit faszinierenden Farb- und Materialmischungen bettet Armin Boehm seine Motive in eine prismatische Welt aus Figuration, Symbolik und kulturellen Bezügen ein.
• "Dust" wird 2020/21 im bekannten Berliner Nachtclub Berghain gezeigt, in der von der Boros Foundation initiierten Ausstellung "Studio Berlin".
• Boehm übernimmt in diesem Werk den Ansatz der deutschen Expressionisten und ihrer avantgardistischen literarischen Tendenzen.
• Werke von Boehm sind u. a. im Folkwang Museum, Essen, im KAI 10 Raum für Kunst, Düsseldorf, und dem Städel Museum, Frankfurt a. Main, vertreten.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 2020).
AUSSTELLUNG: Studio Berlin. Berghain, Boros Foundation, Berlin, 4.9.2020-29.8.2021.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 18.11 h +/- 20 Min.
Öl und Textilien auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 160 x 180,5 cm (62,9 x 71 in). [KA].
• Mit faszinierenden Farb- und Materialmischungen bettet Armin Boehm seine Motive in eine prismatische Welt aus Figuration, Symbolik und kulturellen Bezügen ein.
• "Dust" wird 2020/21 im bekannten Berliner Nachtclub Berghain gezeigt, in der von der Boros Foundation initiierten Ausstellung "Studio Berlin".
• Boehm übernimmt in diesem Werk den Ansatz der deutschen Expressionisten und ihrer avantgardistischen literarischen Tendenzen.
• Werke von Boehm sind u. a. im Folkwang Museum, Essen, im KAI 10 Raum für Kunst, Düsseldorf, und dem Städel Museum, Frankfurt a. Main, vertreten.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 2020).
AUSSTELLUNG: Studio Berlin. Berghain, Boros Foundation, Berlin, 4.9.2020-29.8.2021.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 18.11 h +/- 20 Min.
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Armin Boehm
Dust, 2020.
Öl und Textilien auf Leinwand
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Armin Boehm "Dust"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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