378
Blinky Palermo
Flipper, 1970.
Zwei Blatt Farbserigrafien (Diptychon)
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Flipper. 1970.
Zwei Blatt Farbserigrafien (Diptychon).
Signiert, datiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 90 Exemplaren. Auf Velin. Jeweils: 79,5 x 59,5 cm (31,2 x 23,4 in). Papier jeweils: 86 x 66 cm (33,8 x 25,9 in).
Gedruckt bei Serigraphisches Atelier Laube, München, und herausgegeben als Edition der Galerie Heiner Friedrich, München. [EH].
• Die räumliche Entgrenzung der Farbe ist in der vom Künstler vorgenommenen Gegenüberstellung der beiden Druckvarianten spürbar.
• Das Diptychon geht auf des Gemälde "Flipper" von 1965 zurück.
• Palermos Œuvre gehört neben Gerhard Richter und Sigmar Polke zu den bedeutendsten Positionen der deutschen Kunst der 1960er und 1970er Jahre.
PROVENIENZ: Sammlung Bayern.
LITERATUR: Fred Jahn, Blinky Palermo. Gesamte Grafik und alle Auflagenobjekte 1966-1975, München 1983, WVZ-Nr. 8.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.29 h +/- 20 Min.
Zwei Blatt Farbserigrafien (Diptychon).
Signiert, datiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 90 Exemplaren. Auf Velin. Jeweils: 79,5 x 59,5 cm (31,2 x 23,4 in). Papier jeweils: 86 x 66 cm (33,8 x 25,9 in).
Gedruckt bei Serigraphisches Atelier Laube, München, und herausgegeben als Edition der Galerie Heiner Friedrich, München. [EH].
• Die räumliche Entgrenzung der Farbe ist in der vom Künstler vorgenommenen Gegenüberstellung der beiden Druckvarianten spürbar.
• Das Diptychon geht auf des Gemälde "Flipper" von 1965 zurück.
• Palermos Œuvre gehört neben Gerhard Richter und Sigmar Polke zu den bedeutendsten Positionen der deutschen Kunst der 1960er und 1970er Jahre.
PROVENIENZ: Sammlung Bayern.
LITERATUR: Fred Jahn, Blinky Palermo. Gesamte Grafik und alle Auflagenobjekte 1966-1975, München 1983, WVZ-Nr. 8.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.29 h +/- 20 Min.
Das Diptychon geht auf das Gemälde "Flipper" von 1965 zurück. Der zweifarbige Druck ist dem Druck des dreifarbigen Originalentwurfs gegenübergestellt. Blinky Palermo hat erst nach dem Andruck entschieden, auch von der zweifarbigen Variante eine Auflage zu erstellen, und einige Wochen später bestimmt, die Blätter als Diptychon abzugeben. Zu diesem Zeitpunkt waren aber schon wenige Einzelblätter verkauft worden und ein Teil der Auflage war an der Oberfläche beschädigt worden. Diese Blätter hat der Künstler 1972 aussortiert und vernichtet. Also, vermutet Fred Jahn im Werkverzeichnis, sind nur zwischen 50 und 60 Exemplar aus der ursprünglichen Auflage von 90 existent.
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Blinky Palermo
Flipper, 1970.
Zwei Blatt Farbserigrafien (Diptychon)
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Blinky Palermo "Flipper"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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