397
Miriam Cahn
schreck (23.11.13), 2013.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
schreck (23.11.13). 2013.
Öl auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen monogrammiert sowie datiert. 43 x 41 cm (16,9 x 16,1 in). [AW].
• Mit halb abstrakten und oft geisterhaften Figuren setzt sich Cahn mit der Komplexität der menschlichen Existenz auseinander.
• Ihre Fähigkeit, mit minimalen Mitteln ein Maximum an Wirkung zu erzielen, ist einzigartig in der Kunstwelt.
• Von Oktober 2024 bis Januar 2025 findet die Einzelausstellung "Reading Dust" im Stedelijk Museum, Amsterdam, statt.
• Arbeiten Cahns befinden sich in international renommierten Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, in der Tate Modern, London, im Museo Reina Sofía, Madrid, und in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, München.
PROVENIENZ: Galerie Meyer Riegger, Berlin.
Privatsammlung Österreich (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.54 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen monogrammiert sowie datiert. 43 x 41 cm (16,9 x 16,1 in). [AW].
• Mit halb abstrakten und oft geisterhaften Figuren setzt sich Cahn mit der Komplexität der menschlichen Existenz auseinander.
• Ihre Fähigkeit, mit minimalen Mitteln ein Maximum an Wirkung zu erzielen, ist einzigartig in der Kunstwelt.
• Von Oktober 2024 bis Januar 2025 findet die Einzelausstellung "Reading Dust" im Stedelijk Museum, Amsterdam, statt.
• Arbeiten Cahns befinden sich in international renommierten Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, in der Tate Modern, London, im Museo Reina Sofía, Madrid, und in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, München.
PROVENIENZ: Galerie Meyer Riegger, Berlin.
Privatsammlung Österreich (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.54 h +/- 20 Min.
397
Miriam Cahn
schreck (23.11.13), 2013.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Miriam Cahn "schreck (23.11.13)"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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