Rückseite
Rahmenbild
348
Karl Horst Hödicke
Jaguar, 1983.
Kunstharz auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Jaguar. 1983.
Kunstharz auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 170 x 230 cm (66,9 x 90,5 in).
[AR].
• Großformatiges Werk aus den gesuchten 1980er Jahren.
• K. H. Hödickes Wesen, ob tierisch oder menschlich, sind meist skurril bis rätselhaft.
• Seinem "Jaguar" verleiht er mit dämonischem Grinsen einen nahezu menschlichen Charakter mit vermeintlich düsteren Geheimnissen.
• Der Künstler gilt als einer der Wegbereiter des deutschen Neoexpressionismus und als bedeutender Vertreter der Neuen Figuration.
• Seine Werke befinden sich unter anderem im Städel Museum in Frankfurt am Main, in der Berlinischen Galerie und in der Pinakothek der Moderne in München.
PROVENIENZ: Galerie Gmyrek, Düsseldorf (verso auf dem Keilrahmen m. dem Stempel).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.49 h +/- 20 Min.
Kunstharz auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 170 x 230 cm (66,9 x 90,5 in).
[AR].
• Großformatiges Werk aus den gesuchten 1980er Jahren.
• K. H. Hödickes Wesen, ob tierisch oder menschlich, sind meist skurril bis rätselhaft.
• Seinem "Jaguar" verleiht er mit dämonischem Grinsen einen nahezu menschlichen Charakter mit vermeintlich düsteren Geheimnissen.
• Der Künstler gilt als einer der Wegbereiter des deutschen Neoexpressionismus und als bedeutender Vertreter der Neuen Figuration.
• Seine Werke befinden sich unter anderem im Städel Museum in Frankfurt am Main, in der Berlinischen Galerie und in der Pinakothek der Moderne in München.
PROVENIENZ: Galerie Gmyrek, Düsseldorf (verso auf dem Keilrahmen m. dem Stempel).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.49 h +/- 20 Min.
348
Karl Horst Hödicke
Jaguar, 1983.
Kunstharz auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Horst Hödicke "Jaguar"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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