Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 340

 

340
Stephan Balkenhol
Frau in gelben Shorts, 2019.
Wawa-Holz, farbig gefasst
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
+
Frau in gelben Shorts. 2019.
Wawa-Holz, farbig gefasst.
Höhe: 56 cm (22 in). Mit dem Sockel: 166,5 cm (65,6 in).
[CH]

Der Strichcode des Lebens – Die Sammlung Hans Braun
Weitere Werke der Sammlung werden in unserem zeitgleich stattfindenden Online Sale (Auktion endet am 15.12.2024) angeboten.

• Charakteristische Holzarbeit von hohem Wiedererkennungswert.
• Durch die Aufsockelung auf Augenhöhe von großer räumlicher Präsenz.
• Im Mittelpunkt von Balkenhols künstlerischem Schaffen steht der Mensch, den der Künstler nicht als einzigartiges Individuum darstellt, sondern ein Stück weit als anonymisierte, durchschnittliche und doch seltsam vertraut wirkende, greifbare und ausdrucksstarke Person.
• Mit traditionellen Werkzeugen wie Hohleisen, Schnitzmesser und Klöpfel werden die Figuren aus dem Holz geschlagen und geschnitten.
• So nutzt Balkenhol die klassische Form der Holzbildhauerei und kehrt zur Urtechnik dieser Gattung zurück.
• Der traditionellen Technik stellt der Künstler hier außergewöhnlich zeitgenössische Kleidungsstücke gegenüber
.

PROVENIENZ: Galerie Löhrl, Mönchengladbach.
Sammlung Hans Braun, Baden-Württemberg (vom Vorgenannten erworben).

"Meine Arbeiten sind keine Porträts im konkreten Sinne, sie stellen niemand Bestimmtes dar, sind aber auch nicht nur Zeichen oder Symbol [..]."
Stephan Balkenhol, 1988, in einem Gespräch mit Rainer Krone, zit. nach: Ausst.-Kat. "BINATIONALE". Deutsche Kunst der späten 80er Jahre, Köln 1988.

"Ich will alles auf einmal: Sinnlichkeit, Ausdruck, aber nicht zuviel, Lebendigkeit, aber keine oberflächliche Geschwätzigkeit, Momentaneität, aber keine Anekdote, Witz, aber keine Kalauer, Selbstironie, aber keinen Zynismus. Und in erster Linie eine schöne, stille, bewegte, viel- und nichts-sagende Figur. Die Figur soll über sich hinauswachsen, über sich und über andere Dinge erzählen, ohne sich zu verrenken und Grimassen zu schneiden."
Stephan Balkenhol, zit. nach: Hans Werner Schmidt (Hrsg.), Stephan Balkenhol, Museum der bildenden Künste, Leipzig 2001, S. 2.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.38 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Stephan Balkenhol "Frau in gelben Shorts"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.