Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 310

 

310
Raimund Girke
Monochrom, 1968.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Monochrom. 1968.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der umgeschlagenen Leinwand signiert, datiert und mit zwei Richtungspfeilen versehen. 110 x 110 cm (43,3 x 43,3 in). [AW].

• Girke ist ein Meister der monochromen Malerei: Während sein Œuvre um 1960 noch von den Nichtfarben Schwarz und Weiß beherrscht wird, erreicht er in den späten 1960er Jahren eine maximale Nuancierung des Weiß.
• Durch die rhythmische Struktur und Nuancierung lässt Girke die faszinierende Illusion von Bewegung und Dreidimensionalität entstehen.
• Der Protagonist in "Monochrom" ist in all ihren Schattierungen und Ausdrucksebenen die Nichtfarbe Weiß.
• Das außergewöhnliche Format verstärkt die schweigende Präsenz und die kontemplative Wirkung.
• Verzicht auf jegliche Motivik und konsequente Fortentwicklung der Malerei als visuelles Erlebnis bestimmen die Radikalität von Girkes künstlerischem Schaffen
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland.
Privatsammlung Belgien (2014 vom Vorgenannten).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.58 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Raimund Girke "Monochrom"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.