Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 398

 

398
Jiri Georg Dokoupil
MAD 2, 2017.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Lein...
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
MAD 2. 2017.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Leinwand.
Auf der umgeschlagenen Leinwand signiert sowie jeweils zweifach betitelt und mit den Maßangaben versehen. 160 x 230 cm (62,9 x 90,5 in). [AW].

• Monumentale Arbeit aus der Reihe der Seifenblasen-Bilder, die der Meister des Experiments teils über mehrere Jahre hinweg bearbeitet.
• Die amorphen Gebilde schillern in besonders schöner und leuchtender Farbigkeit.
• Dokoupil ist in den 1980er Jahren Mitbegründer der "Jungen Wilden", die die Malerei revolutionieren.
• Seine Werke befinden sich in international renommierten Sammlungen, u. a. im Centre Pompidou, Paris, im Museo Reina Sofía, Madrid, sowie im National Museum of Contemporary Art, Seoul
.

PROVENIENZ: Privatsammlung USA (2017 direkt vom Künstler erworben).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.55 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jiri Georg Dokoupil "MAD 2"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.