Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 387

 

387
Norbert Bisky
Böse Menschen haben keine Lieder, 2002.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Böse Menschen haben keine Lieder. 2002.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert, datiert und betitelt. 200 x 140 cm (78,7 x 55,1 in). [CH].


• Eines der international gefragten großformatigen Gemälde der 2000er-Jahre.
• Mit an den sozialistischen Realismus erinnernden Stilmitteln verarbeitet Bisky nach eigener Aussage Bilderwelten, die für seine Jugend in der DDR prägend waren.
• Durch die Typisierung der Figuren erreicht der Künstler eine Gewisse Distanz, bringt das in der deutschen Geschichte oftmals idealisierte Menschenbild zum Kippen und gelangt zu einer zeitlosen Aussage über die menschliche Existenz.
• Der von Bisky hier gewählte Titel bezieht sich auf den Text eines Volksliedes von Johann Gottfried Seume (1763–1810): "Wo man singt, lass Dich ruhig nieder, ohne Furcht, was man im Lande glaubt, wo man singet, wird kein Mensch beraubt, böse Menschen haben keine Lieder".
• Die Gemälde des Künstlers befinden sich in bedeutenden Sammlungen, darunter das Museum Ludwig, Köln, das FNAC im Centre national des arts plastiques, Paris, und im National Museum of Modern and Contemporary Art Korea in Seoul
.

Die Arbeit ist im Studio Norbert Bisky, Berlin, unter der Werkverzeichnisnummer NBC02.77 verzeichnet. Wir danken für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Galerie Terminus, München.
Privatsammlung Süddeutschland (2002 vom Vorgenannten erworben).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.41 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Norbert Bisky "Böse Menschen haben keine Lieder"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.