Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 360

 

360
Wolfgang Mattheuer
Nachbar! Es brennt doch wirklich (nach Rückers Stück: Der Nachbar des Herrn Pansa), 1969.
Öl auf Hartfaserplatte
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Nachbar! Es brennt doch wirklich (nach Rückers Stück: Der Nachbar des Herrn Pansa). 1969.
Öl auf Hartfaserplatte.
Links unten signiert und datiert. Verso signiert, datiert und betitelt. 40 x 49,7 cm (15,7 x 19,5 in).
Bis zum 28. September 2025 sind einzelne Werke des Künstlers in der umfassenden Ausstellung "Zerreißprobe: Kunst zwischen Politik und Gesellschaft. Sammlung der Nationalgalerie 1945–2000" in der Neuen Nationalgalerie in Berlin zu sehen. [CH].

• Mit dem Gemälde bezieht sich Mattheuer auf das im selben Jahr uraufgeführte Drama "Der Nachbar des Herrn Pansa" von Günther Rücker (1924–2008).
• Die Gestaltung der Figuren weist große Ähnlichkeiten zu den Kostümen der Uraufführung im Deutschen Theater Berlin auf, für die Mattheuer auch das Bühnenbild entwirft.
• Der Autor und Regisseur Günther Rücker wird ab den 1950er Jahren durch seine Dokumentationen und Drehbücher für Spielfilme und Hörspiele sowie als Dramatiker bekannt.
• Im darauffolgenden Jahr schafft Mattheuer eine motivisch verwandte Lithografie gleichen Titels (Koch 176).
• Das inhaltlich verwandte Gemälde "Der Nachbar des Herrn Pansa" (1969) befindet sich in der Sammlung des Panorama Museums in Bad Frankenhausen.
• Seit 55 Jahren Teil derselben Privatsammlung.
• Gemälde aus diesem Entstehungsjahr befinden sich bspw. in den Sammlungen des Museum Barberini in Potsdam und in der Nationalgalerie der Staatlichen Museen zu Berlin
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (1969 erworben).
Seitdem in Familienbesitz.

AUSSTELLUNG: Från Leipzig i DDR, Lunds Konsthall, Lund, 15.3.-13.4.1980, Kat.-Nr. 19 (auf dem Keilrahmen mit dem Ausstellungsetikett).

LITERATUR: Stefanie Michels (Hrsg.), Wolfgang Mattheuer: Bilder als Botschaft. Werkverzeichnis der Gemälde 1950-2003, Leipzig/Frankfurt am Main/Berlin 2017, WVZ-Nr. G 69/18 (m. SW-Abb.).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.05 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Wolfgang Mattheuer "Nachbar! Es brennt doch wirklich (nach Rückers Stück: Der Nachbar des Herrn Pansa)"
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Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.