Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 362

 

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Hermann Nitsch
Schüttbild mit Malhemd, 1989.
Mischtechnik auf Leinwand. Öl und Dispersionsfa...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
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Schüttbild mit Malhemd. 1989.
Mischtechnik auf Leinwand. Öl und Dispersionsfarbe auf Jute, mit Malhemd.
Verso signiert und datiert. 200 x 300 cm (78,7 x 118,1 in).
[AR].

• Großformatiges, unverkennbar kraftvolles Schüttbild mit Malhemd.
• Religiöse Bezüge sind charakteristisch für Nitsch, wie auch hier durch die Verwendung der liturgischen Farben Blau und Grün.
• Das Malhemd verweist auf den körperlichen Entstehungsprozess und ruft Assoziationen zu Kreuzigungs-Darstellungen hervor.
• Nitsch gilt als Hauptvertreter des Wiener Aktionismus und sein Gesamtwerk als wegweisender Beitrag zur Kunst des 20. Jahrhunderts
.

PROVENIENZ: Galerie Steinek, Wien.
Firmensammlung Ahlers AG, Herford (2006 von Vorgenanntem erworben).

AUSSTELLUNG: Fetische des Blicks. Mode und Verführung, Stiftung Ahlers Pro Arte, Herford, 11.9.2021-16.1.2022, S. 18/19.

"das hemd wird oft als höchster schmuck und trophäe auf ein bild gehängt, um dessen farbgefüge zu bereichern, es gibt bilder, die brauchen kein hemd, andere verlangen danach"
Hermann Nitsch, Das Malhemd, 1991, zit. nach: Dietmar Haubenhofer, Hermann Nitsch. Das Konzept des Orgien Mysterien Theaters. Malaktionen, Prinzendorf 2013, S. 122.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.07 h +/- 20 Min.

Ab Mitte der 1950er Jahre entwickelt der österreichische Künstler Hermann Nitsch eine neue Kunstform, die bestehend aus Musik, Literatur und Kunst zu einem alle Sinne ansprechenden Gesamtkunstwerk verschmelzen soll. Als Teildisziplin seines "Orgien Mysterien Theaters" ist die Malerei dabei nicht nur Ausgangspunkt, sondern auch Endresultat zahlreicher Aktionen und fest im Schaffen des Künstlers verankert. Ab 1989 entstehen die ersten vielfarbigen "Schüttbilder", die sich aus unterschiedlichen Schichten zusammensetzen und wiederholt die liturgischen Farben Grün, Rot, Violett, Weiß und Schwarz beinhalten. Eine Ausstellung in der Albertina in Wien im Jahr 2019 hat die große Bandbreite von Nitschs Malerei erst kürzlich eindrucksvoll unter Beweis gestellt. In einem Beitrag zur Ausstellung beschreibt Hermann Nitsch die Farbe als "ein gewaltiges Phänomen". Seine Aktionsmalerei ist Ausdruck dieser lebenslangen Begeisterung für die Materie und die Werke bleibende Zeugnisse seiner mittlerweile legendären und vielfach dokumentierten Malaktionen.

Neben der Farbe kommt auch dem Malhemd eine ganz besondere Rolle zu. 1991 schreibt Hermann Nitsch: "[.] das hemd wird oft als höchster schmuck und trophäe auf ein bild gehängt, um dessen farbgefüge zu bereichern, es gibt bilder, die brauchen kein hemd, andere verlangen danach" (Hermann Nitsch, Das Malhemd, 1991, zit. nach: Dietmar Haubenhofer, Hermann Nitsch. Das Konzept des Orgien Mysterien Theaters. Malaktionen, Prinzendorf 2013, S. 122). Dem hier in der Mitte der Leinwand angebrachten Exemplar sind die Spuren des sehr körperlichen, alle Sinne ansprechenden Entstehungsprozesses deutlich anzusehen und ruft dabei unweigerlich Assoziationen zu Kreuzigungs-Darstellungen hervor. Die Bezugnahme auf Religionen, philosophische Weltanschauungen sowie jahrtausendealte mystische Kulte ist charakteristisch für Hermann Nitschs Gesamtkunstwerk und tritt in unterschiedlichen Handlungen, Relikten und Assoziationsebenen immer wieder von neuem zutage. Nicht immer stieß Nitschs Kunstverständnis in der Öffentlichkeit auf Zustimmung, insbesondere in der Anfangszeit. Über die Jahrzehnte bis zu seinem Tod im Jahr 2022 hat sich der Blick auf sein Schaffen allerdings stetig verändert. Insbesondere seine frühen Werke sind heute als wegweisender Beitrag zur Kunst des 20. Jahrhunderts anerkannt und üben in ihrer Gesamtheit nach wie vor eine große Faszination auf sein Publikum aus. [AR]



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Nitsch "Schüttbild mit Malhemd"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.