54
Konrad Klapheck
Der Selbstsüchtige, 1964.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
Der Selbstsüchtige. 1964.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert und datiert sowie mit Richtungspfeil. Auf dem Keilrahmen betitelt. 80 x 66 cm (31,4 x 25,9 in). [JS].
• "Der Selbstsüchtige": Ein fesselndes Abbild menschlicher Abgründe in perfektionierter "Supergegenständlichkeit" und fein nuancierter Farbigkeit.
• Klapheck gilt als Erfinder und Meister des "Maschinenbildes", das er als Spiegel menschlicher Existenz begreift.
• Klaphecks ausschließlich aus Charaktergegenständen bestehendes Œuvre nimmt seit den 1950er Jahren Elemente der Pop-Art und des Fotorealismus vorweg.
• Aus der besten Schaffenzeit: Ein Großteil der Gemälde der 1960er Jahre befindet sich heute in Museumsbesitz.
• 1966 auf der frühen Klapheck-Ausstellung der Kestner-Gesellschaft, Hannover, gezeigt und seither Teil einer rheinländischen Privatsammlung.
Das Gemälde ist unter der Werknummer 139 im Archiv des Künstlers registriert. Wir danken Rabbinerin Prof. Dr. Elisa Klapheck für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Galerie Rudoph Zwirner, Essen (direkt vom Künstler).
Privatsammlung Rheinland (1965 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Konrad Klapheck, Kestner-Gesellschaft Hannover, Nov./Dez. 1966, S. 35, Kat.-Nr. 139 (o. Abb.).
Konrad Klapheck, zit. nach: Mensch und Maschinen. Bilder von Konrad Klapheck, Bonn 2006, S. 85
Aufrufzeit: 06.12.2024 - ca. 18.46 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert und datiert sowie mit Richtungspfeil. Auf dem Keilrahmen betitelt. 80 x 66 cm (31,4 x 25,9 in). [JS].
• "Der Selbstsüchtige": Ein fesselndes Abbild menschlicher Abgründe in perfektionierter "Supergegenständlichkeit" und fein nuancierter Farbigkeit.
• Klapheck gilt als Erfinder und Meister des "Maschinenbildes", das er als Spiegel menschlicher Existenz begreift.
• Klaphecks ausschließlich aus Charaktergegenständen bestehendes Œuvre nimmt seit den 1950er Jahren Elemente der Pop-Art und des Fotorealismus vorweg.
• Aus der besten Schaffenzeit: Ein Großteil der Gemälde der 1960er Jahre befindet sich heute in Museumsbesitz.
• 1966 auf der frühen Klapheck-Ausstellung der Kestner-Gesellschaft, Hannover, gezeigt und seither Teil einer rheinländischen Privatsammlung.
Das Gemälde ist unter der Werknummer 139 im Archiv des Künstlers registriert. Wir danken Rabbinerin Prof. Dr. Elisa Klapheck für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Galerie Rudoph Zwirner, Essen (direkt vom Künstler).
Privatsammlung Rheinland (1965 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Konrad Klapheck, Kestner-Gesellschaft Hannover, Nov./Dez. 1966, S. 35, Kat.-Nr. 139 (o. Abb.).
Konrad Klapheck, zit. nach: Mensch und Maschinen. Bilder von Konrad Klapheck, Bonn 2006, S. 85
Aufrufzeit: 06.12.2024 - ca. 18.46 h +/- 20 Min.
Unvergleichlich ist das in all seiner Perfektion faszinierende und zugleich irritierende malerische Werk, das der deutsche Maler Konrad Klapheck der Nachwelt hinterlassen hat. Mit einem ersten Schreibmaschinengemälde findet er bereits 1955 mit gerade einmal 20 Jahren zu seiner fortan charakteristischen Bildsprache. Zwei Jahre später bereits folgt mit dem seiner späteren Frau Lilo gewidmeten Bild "Die gekränkte Braut" sein erstes Nähmaschinengemälde. Rückblickend hat Klapheck dieses Gemälde als eine Art künstlerisches Erweckungserlebnis beschrieben, wenn er festhält: "Seit diesem Bild wusste ich, dass sich alle menschlichen Beziehungen durch die Maschinen darstellen lassen." (zit. nach: Ausst.-Kat. Konrad Klapheck, Museum Boymans van Beuningen 1974, S. 46) Klapheck gilt fortan als der Erfinder und Meister des psychologisierenden Maschinenbildes. Seine in perfektionierter Supergegenständlichkeit und in zoomartiger Fokussierung auf die Leinwand gesetzten Gegenstände erscheinen auf faszinierende Weise surreal-real. Klaphecks Charaktergegenstände sind inhaltlich aufgeladene Sinnbilder unserer menschlichen Existenz. Geradezu paradox erscheint das, was Klapheck in seiner einzigartigen Malerei gelungen ist: In vollkommen menschenleerer Supergegenständlichkeit hat Klapheck den Menschen zum zentralen Thema seines Œuvres gemacht. Klapheck selbst hat dieses vermeintliche Paradoxon folgendermaßen beschrieben: " [..] ich [bin] natürlich manchmal gefragt worden: Ja, Sie haben doch so entzückende Kinder, wollen Sie nicht die mal malen? Und warum klammern Sie den Menschen aus? Und damals habe ich immer gedacht: Aber der Mensch steht doch im Zentrum meines Werkes, er ist doch das Thema!" (K. Klapheck, 2002, zit. nach: Klapheck. Bilder und Texte, München 2013, S. 114). Klaphecks interpretierende Titel reichen fortan von weiblich-mütterlich assoziierten Haushaltsgegenständen wie "Die Supermutter" (1969, Privatsammlung Europa) oder "Die Soldatenbräute" (1967, Museum Ludwig, Köln) über politisch-autoritär assoziierte Maschinenbilder wie "Der Chef" (1965, Museum Kunstpalast, Düsseldorf), "Der Diktator" (1967/70, Museum Ludwig, Köln) oder "Der Krieg" (1965, Kunstsammlungen Nordrhein Westfalen, Düsseldorf) bis hin zu den Fahrrädern, Motorrädern und Rollschuhen, in denen Klapheck Erinnerungen an seine eigene Jugend und an die seiner Kinder künstlerisch niederschreibt. Ebenso spannungsvoll ist das Charakterbild, das Klapheck in "Der Selbstsüchtige" ausgehend von der wuchtigen Objekthaftigkeit eines Garnumspulers im Jahr 1964 entwickelt hat. Der massive schwarze Körper des Gerätes tritt uns kraftvoll und selbstbewusst aus der Bilddiagonale entgegen. Der Garnumspuler produziert nichts, er lässt im Betrieb kein Werkstück entstehen, sondern seine Existenzberechtigung liegt allein in der Aufgabe begründet, das Garn von einer auf die andere Rolle umzuspulen. Und so erscheint "Der Selbstsüchtige" auf nahezu krankhafte Weise immerzu mit sich selbst beschäftigt und wird damit zu einem subtilen Mahnmal menschlicher Abgründe, das gerade in Zeiten von Social Media nichts an Aktualität eingebüßt hat. [JS]
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Konrad Klapheck
Der Selbstsüchtige, 1964.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Konrad Klapheck "Der Selbstsüchtige"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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