415
Friedensreich Hundertwasser
One of five seamen, 1975.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 3.000
Friedensreich Hundertwasser
One of five seamen. Orig.-Farbserigraphie mit Metallprägungen. Signiert und datiert "Wien 7. Jännar 1976" sowie römisch numeriert und mit mit der Werknr. "748". Zudem im Druck signiert, bezeichnet und mit 4 Prägestempeln von Drucker und Verleger, 2 japanischen Inkan-Stempeln, 1 japanischen Prägestempel und 1 Prägestempel mit Auflistung der Papiervarianten. 1975-1976. Auf festem, bräunlichem Karton. 86 : 58 cm. Papierformat 90 : 60 cm.
Einer von 87 römisch numerierten Probedrucken außerhalb der Auflage von 250 Exemplaren.
Der Pfeife rauchende Seemann trägt eine Mütze mit leuchtenden Streifen, genau wie Hundertwasser sie trug, nur daß er hier viele kleine Fenster in die Streifen eingefügt hat. Der Seemann wurde in 5 Varianten auf verschiedenfarbigen Papieren gedruckt, die den 5 Hautfarben der Weltbevölkerung entsprechen sollen. Das vorliegende Blatt in Gelb-Braun steht für die Ostasiaten. - Gedruckt bei Studio Quattro, Venedig-Mestre. Die Metallprägungen von Multigraphic, Venedig. Herausgegeben von Gruener Janura AG, Glarus/Schweiz.
- ZUSTAND: Mit gleichmäßigem, umlaufenden Lichtrand, im linken unteren Rand mit 3 minim. Tintenspuren, oben und unten an 3 kl. Stellen mit durchschlagenden Klebespuren. Insgesamt schöner Probedruck.
LITERATUR: Fürst HWG 66.
One of 87 Roman numb. proofs outside the edition of 250 copies. Orig. color screenprint with metal embossing. Signed and dated "Wien 7. Jännar 1976" and with the work number "748". Also signed, inscribed in the print and with 4 embossing stamps from printer and publisher, 2 Japanese inkan stamps, 1 Japanese embossing stamp and 1 embossing stamp with a list of paper variants. - Even sunned (all-round), in the lower left edge with 3 small ink stains, the top and bottom with translucent glue stain in 3 places (from old mounting). Overall, nice proof copy.
One of five seamen. Orig.-Farbserigraphie mit Metallprägungen. Signiert und datiert "Wien 7. Jännar 1976" sowie römisch numeriert und mit mit der Werknr. "748". Zudem im Druck signiert, bezeichnet und mit 4 Prägestempeln von Drucker und Verleger, 2 japanischen Inkan-Stempeln, 1 japanischen Prägestempel und 1 Prägestempel mit Auflistung der Papiervarianten. 1975-1976. Auf festem, bräunlichem Karton. 86 : 58 cm. Papierformat 90 : 60 cm.
Einer von 87 römisch numerierten Probedrucken außerhalb der Auflage von 250 Exemplaren.
Der Pfeife rauchende Seemann trägt eine Mütze mit leuchtenden Streifen, genau wie Hundertwasser sie trug, nur daß er hier viele kleine Fenster in die Streifen eingefügt hat. Der Seemann wurde in 5 Varianten auf verschiedenfarbigen Papieren gedruckt, die den 5 Hautfarben der Weltbevölkerung entsprechen sollen. Das vorliegende Blatt in Gelb-Braun steht für die Ostasiaten. - Gedruckt bei Studio Quattro, Venedig-Mestre. Die Metallprägungen von Multigraphic, Venedig. Herausgegeben von Gruener Janura AG, Glarus/Schweiz.
- ZUSTAND: Mit gleichmäßigem, umlaufenden Lichtrand, im linken unteren Rand mit 3 minim. Tintenspuren, oben und unten an 3 kl. Stellen mit durchschlagenden Klebespuren. Insgesamt schöner Probedruck.
LITERATUR: Fürst HWG 66.
One of 87 Roman numb. proofs outside the edition of 250 copies. Orig. color screenprint with metal embossing. Signed and dated "Wien 7. Jännar 1976" and with the work number "748". Also signed, inscribed in the print and with 4 embossing stamps from printer and publisher, 2 Japanese inkan stamps, 1 Japanese embossing stamp and 1 embossing stamp with a list of paper variants. - Even sunned (all-round), in the lower left edge with 3 small ink stains, the top and bottom with translucent glue stain in 3 places (from old mounting). Overall, nice proof copy.
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Friedensreich Hundertwasser
One of five seamen, 1975.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 3.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Friedensreich Hundertwasser "One of five seamen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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