Auktion: 559 / Wertvolle Bücher am 25.11.2024 in Hamburg Lot 191

 

191
Johann Heinrich Gottlob von Justi
Schauplatz der Künste und Handwerke, 1762-1780.
Schätzpreis: € 1.500
+
Johann Heinrich Gottlob von Justi
Schauplatz der Künste und Handwerke oder vollständige Beschreibung derselben, verfertiget oder gebilliget von denen Herren der Academie der Wissenschaften zu Paris. Band I-XIV (von 21) in 7 Bänden. Berlin u. a., J. J. Konter und J. H. Rüdiger 1762-1780.

Deutsche Übersetzung des Dictionnaire des arts et métiers, in welcher nach Art der Encyklopädie von Diderot und d'Alembert die wichtigsten handwerklichen Techniken beschrieben und illustriert werden.

Erste deutsche Ausgabe.- Umfangreiche geschlossene Folge der ersten 14 Bände dieser technisch-handwerklichen Enzyklopädie, mit Anmerkungen übersetzt von J. H. G. Justi und ab Band V von D. G. Schreber.

EINBAND: Lederbände der Zeit mit Rückenvergoldung. 25 : 21,5 cm. - ILLUSTRATION: Mit 306 gefalt. Kupfertafeln. - ZUSTAND: Einbände beschabt und bestoßen, innen gutes und sauberes Exemplar.

LITERATUR: DSB VII, 202. - Fromm 7040. - Engelmann S. 324.

German translation of Dictionnaire des arts et métiers. Vol. I-XIV (of 21). With 306 folded engraved plates. Contemp. calf with gild decoration on spines. - Bindings bumped and rubbed, in else fine copy.




 

Aufgeld und Steuern zu Johann Heinrich Gottlob von Justi "Schauplatz der Künste und Handwerke"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.