Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 233


233
Hans (Jean) Arp
Torso, 1930.
Bronze, poliert
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
+
Torso. 1930.
Bronze, poliert.
Exemplar 2/5 (wohl 1957 gegossen), einer von 6 bekannten (1/5-5/5, 0/5) autorisierten Güssen. Höhe: 31 cm (12,2 in). [KA].

Gegossen bei Fonderie Rudier, Paris (mit dem Gießerstempel "HA").
Weitere Werke aus der Sammlung Max Niedermayer, Limes-Verlag Wiesbaden, kommen im Evening Sale am 6. Juni und im Day Sale am 7. Juni sowie in unseren weiteren Auktionen im Laufe des Jahres zum Aufruf.

• Eindrucksvolle Bronze nach einer der frühesten Plastiken von Hans Arp.
• Mit seinen biomorphen Formen abstrahiert Arp die menschliche Gestalt zugunsten seiner charakteristischen "Urformen".
• Arp gilt als herausragender Vertreter der internationalen Vor- und Nachkriegsavantgarde.
• Ein weiterer Guss befindet sich in der Sammlung des Arp Museums Bahnhof Rolandseck in Remagen.
• Zu den bedeutendsten jüngeren Ausstellungen zählt "Rodin/Arp" (Fondation Beyeler, 2020–2021), in der Arps Werk in einen spannungsvollen Dialog mit jenem Auguste Rodins tritt
.

Das Werk ist im Archiv der Stiftung Arp verzeichnet. Wir danken der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Sammlung Dr. Max Niedermayer (1905-1968), Wiesbaden.
Nachlass Dr. Max Niedermayer, Wiesbaden.
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (1979 vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.

LITERATUR: Arie Hartog, Hans Arp. Skulpturen, Eine Bestandaufnahme, Ostfildern 2012, WVZ-Nr. 5, sowie S. 21 (m. Abb.).
Zum Gipsoriginal von 1930 vgl.: Carola Giedion-Welcker, Hans Arp, Stuttgart 1957, WVZ-Nr. 5.
- -
Marguerite Valerie Schlüter, Briefe an einen Verleger. Max Niedermayer zum 60. Geburtstag, Wiesbaden 1965, S. 194 u. S. 210.

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.57 h +/- 20 Min.

1957 in Bronze gegossen, stellt Hans Arps "Torso" ein exemplarisches Werk dar, das den einzigartigen Ansatz des Künstlers zur Skulptur verkörpert: eine außergewöhnliche Verschmelzung organischer Formen und eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der Metamorphose. Während der Torso die Form einer menschlichen Figur präsentiert, handelt es sich nicht um eine direkte Abbildung. Vielmehr erfasst er einen sich entwickelnden Zustand, einen Moment im fortwährenden Prozess des Werdens. Das Werk ist Teil von Arps umfassender Auseinandersetzung mit abstrakten Formen, in denen seine organischen, sanft geschwungenen, oft biomorphen Gestalten eine Intimität mit der Natur evozieren, während sie sich gleichzeitig einer direkten mimetischen Repräsentation entziehen. 1955 erklärt Arp: "Die Kunst soll sich in der Natur verlieren. Sie soll sogar mit der Natur verwechselt werden. Nur darf dies nicht durch Nachahmung erreicht werden wollen, sondern durch das Gegenteil des naturalistischen Abmalens." (Hans Arp, 1955, zit. nach: Eduard Trier, Hans Arp. Skulpturen 1957-1966, Stuttgart 1968, S. IX).
Durch die Verschmelzung von Skulptur und dem poetischen Rhythmus der Natur überschreitet Arps "Torso" die Grenzen von Repräsentation und Transformation. Die Skulptur ist nicht lediglich eine Form, die in der Zeit erstarrt ist, sondern eine Einladung zu einem sich ständig weiterentwickelnden Dialog zwischen Abstraktion und Natur, Beständigkeit und Wandel. [KA]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hans (Jean) Arp "Torso"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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