161
Norbert Bisky
schonend und schnell, 2002.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
schonend und schnell. 2002.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand zweifach signiert, datiert und betitelt. 200 x 140 cm (78,7 x 55,1 in).
[MH].
• Für die frühen 2000er Jahre typische Darstellung eines blonden Jungen, die Bisky selbst einmal als "mit Lenor gewaschen" umschreibt.
• Reizvoller Kontrast: Durch die pastellige Farbpalette erinnert Bisky an die Bildsprache des Sozialistischen Realismus.
• Mit diesem Bezug verarbeitet der Künstler nach eigener Aussage Bildwelten, die für seine Jugend in der DDR prägend sind.
• Werke von Norbert Bisky befinden sich in bedeutenden internationalen Museen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, im National Museum of Modern and Contemporary Art, Seoul, und im Museum Ludwig, Köln.
Die Arbeit ist im Studio Norbert Bisky, Berlin, unter der Werkverzeichnisnummer L02/58 verzeichnet. Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland.
Privatsammlund Deutschland (seit 2014, Auctionata Paddle8, Berlin).
Privatsammlung Hessen (seit 2016, Auctionata Paddle8, Berlin).
LITERATUR: Auctionata Paddle8, Berlin, 54. Auktion, 16.4.2014, Los 6.
Auctionata Paddle8, Berlin, 659. Auktion, 29.9.2016, Los 45 (m. Abb., S. 25).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.21 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand zweifach signiert, datiert und betitelt. 200 x 140 cm (78,7 x 55,1 in).
[MH].
• Für die frühen 2000er Jahre typische Darstellung eines blonden Jungen, die Bisky selbst einmal als "mit Lenor gewaschen" umschreibt.
• Reizvoller Kontrast: Durch die pastellige Farbpalette erinnert Bisky an die Bildsprache des Sozialistischen Realismus.
• Mit diesem Bezug verarbeitet der Künstler nach eigener Aussage Bildwelten, die für seine Jugend in der DDR prägend sind.
• Werke von Norbert Bisky befinden sich in bedeutenden internationalen Museen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, im National Museum of Modern and Contemporary Art, Seoul, und im Museum Ludwig, Köln.
Die Arbeit ist im Studio Norbert Bisky, Berlin, unter der Werkverzeichnisnummer L02/58 verzeichnet. Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland.
Privatsammlund Deutschland (seit 2014, Auctionata Paddle8, Berlin).
Privatsammlung Hessen (seit 2016, Auctionata Paddle8, Berlin).
LITERATUR: Auctionata Paddle8, Berlin, 54. Auktion, 16.4.2014, Los 6.
Auctionata Paddle8, Berlin, 659. Auktion, 29.9.2016, Los 45 (m. Abb., S. 25).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.21 h +/- 20 Min.
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Norbert Bisky
schonend und schnell, 2002.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Norbert Bisky "schonend und schnell"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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81829 München
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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