101
Karl Hofer
Stehender Mädchenakt vor Rot, 1954.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Stehender Mädchenakt vor Rot. 1954.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten monogrammiert und datiert. 99,5 x 70 cm (39,1 x 27,5 in). [AW].
• Spannungsvolle Aktdarstellung, die durch ihre Kombination aus melancholischem Ausdruck und expressiver Farbgebung besticht.
• Karl Hofers einzigartig entrückte Frauenbildnisse gehören zu den eindringlichsten Schöpfungen des Künstlers.
• In den Nachkriegsjahren kann Hofer an seine Erfolge anknüpfen, bspw. sind seine Figurengemälde 1957 auf der legendären Ausstellung "German Art of the 20th Century" im Museum of Modern Art, New York, ausgestellt.
PROVENIENZ: Aus dem Nachlass des Künstlers (Nachlass-Nr. 542 (auf dem Keilrahmen mit einem handschriftlich nummerierten Etikett), Wirnitzer-Liste Nr. 27).
Kunsthandel Gerd Köhrmann, Nachlass Karl Hofer, Köln (in Kommission, verso auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Süddeutschland.
Privatsammlung (2002 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2011 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Karl Hofer. Widergewonnene Verluste. Bilder aus den letzten Jahren, Galerie Andreas Baumgartl, München, 27.4.-23.6.2001 ("Tänzerin", m. Farbabb. S. 74f.).
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert (Bearb.), Markus Eisenbeis (Hrsg.), Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 3, Köln 2007, WVZ-Nr. 2719 (m. SW-Abb.).
- -
Grisebach Auktionen, Berlin, 101. Auktion, 8.6.2002, Los 311 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.01 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten monogrammiert und datiert. 99,5 x 70 cm (39,1 x 27,5 in). [AW].
• Spannungsvolle Aktdarstellung, die durch ihre Kombination aus melancholischem Ausdruck und expressiver Farbgebung besticht.
• Karl Hofers einzigartig entrückte Frauenbildnisse gehören zu den eindringlichsten Schöpfungen des Künstlers.
• In den Nachkriegsjahren kann Hofer an seine Erfolge anknüpfen, bspw. sind seine Figurengemälde 1957 auf der legendären Ausstellung "German Art of the 20th Century" im Museum of Modern Art, New York, ausgestellt.
PROVENIENZ: Aus dem Nachlass des Künstlers (Nachlass-Nr. 542 (auf dem Keilrahmen mit einem handschriftlich nummerierten Etikett), Wirnitzer-Liste Nr. 27).
Kunsthandel Gerd Köhrmann, Nachlass Karl Hofer, Köln (in Kommission, verso auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Süddeutschland.
Privatsammlung (2002 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2011 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Karl Hofer. Widergewonnene Verluste. Bilder aus den letzten Jahren, Galerie Andreas Baumgartl, München, 27.4.-23.6.2001 ("Tänzerin", m. Farbabb. S. 74f.).
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert (Bearb.), Markus Eisenbeis (Hrsg.), Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 3, Köln 2007, WVZ-Nr. 2719 (m. SW-Abb.).
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Grisebach Auktionen, Berlin, 101. Auktion, 8.6.2002, Los 311 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.01 h +/- 20 Min.
101
Karl Hofer
Stehender Mädchenakt vor Rot, 1954.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Stehender Mädchenakt vor Rot"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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