Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 173


173
Ulrich Erben
Festlegung des Unbegrenzten (VI), 2014.
Acryl und Pigment auf Leinwand
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
Festlegung des Unbegrenzten (VI). 2014.
Acryl und Pigment auf Leinwand.
Verso auf der umgeschlagenen Leinwand signiert und datiert. Verso auf der Rückpappe vom Künstler signiert, datiert sowie bezeichnet mit den Technikangaben und mit einem Richtungspfeil versehen. 145 x 165 cm (57 x 64,9 in).
Mit Atelierleiste gerahmt. [AW].

• Meisterhaft reduzierte Komposition von herausragend minimalistischer Konzentration.
• 1977 Teilnahme an der documenta 6 in Kassel.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich heute in zahlreichen öffentlichen Sammlungen, wie dem Hamburger Bahnhof - Museum für Gegenwart, Berlin, und dem Museum Folkwang, Essen
.

PROVENIENZ: Galerie Hans Strelow, Düsseldorf.
Privatsammlung Süddeutschland (vom Vorgenannten erworben).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.37 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ulrich Erben "Festlegung des Unbegrenzten (VI)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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