Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 106


106
Miriam Cahn
Muttertier/gehen, 1999/2001.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
+
Muttertier/gehen. 1999/2001.
Öl auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen zweifach monogrammiert, datiert "15.10.99" und "23.1.01" sowie unterschiedlich betitelt. 50,5 x 84,5 cm (19,8 x 33,2 in). [KA].


• Maximaler Effekt mit minimalen Mitteln: In ihrer einzigartigen künstlerischen Sprache setzt sich Miriam Cahn mit der Komplexität der menschlichen Existenz auseinander.
• Mutterschaft und Weiblichkeit sind zentrale Themen in Cahns Œuvre.
• Die Künstlerin wird bereits 1982 (und erneut 2017) zur documenta in Kassel eingeladen und ist 1984 sowie 2022 auf der Biennale di Venezia vertreten.
• Weitere Arbeiten befinden sich in international renommierten Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, in der Tate Modern, London, im Museo Reina Sofía, Madrid, und in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, München.
• Zuletzt wurde Miriam Cahn von Oktober 2024 bis Januar 2025 mit der Einzelausstellung "Reading Dust" im Stedelijk Museum, Amsterdam, gewürdigt
.

PROVENIENZ: Galleri Dobloug, Oslo.
Privatsammlung Oslo.
Privatbesitz (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Privatsammlung Österreich.

AUSSTELLUNG: Miriam Cahn. Malerier/Paintings, Galleri Dobloug, Oslo, 7.-30.9.2001.

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.08 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Miriam Cahn "Muttertier/gehen"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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