240
Pablo Picasso
Le déjeuner sur l'herbe, d'après Manet II, 1962.
Farblinolschnitt
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
Le déjeuner sur l'herbe, d'après Manet II. 1962.
Farblinolschnitt.
Signiert und mit einer persönlichen Widmung an Hidalgo Arnéra. Probedruck außerhalb der Auflage von 50 Exemplaren. Auf Velin von Arches (mit dem Wasserzeichen). 53 x 64 cm (20,8 x 25,1 in). Papier: 62,4 x 72,4 cm (24,5 x 28,5 in).
Gedruckt bei Hidalgo Arnéra. Herausgegeben von Galerie Louise Leiris, Paris. [KA].
Weitere Werke aus der Sammlung Max Niedermayer, Limes-Verlag Wiesbaden, kommen im Evening Sale am 6. Juni und im Day Sale am 7. Juni sowie in unseren weiteren Auktionen im Laufe des Jahres zum Aufruf.
• Persönlich von Picasso seinem Drucker Arnéra gewidmet.
• In seiner unverwechselbaren Formsprache gelingt Picasso eine meisterhafte Neuinterpretation von Manets "Déjeuner sur l'herbe".
• In Picassos grafischem Œuvre stehen die farbigen Linolschnitte in ihrem technischen Variantenreichtum und Ausdrucksvermögen an herausragender Stelle.
PROVENIENZ: Sammlung Max Niedermayer, Wiesbaden (bis 1968).
Nachlass Max Niedermayer, Wiesbaden.
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (1979 vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
LITERATUR: Bernhard Geiser, Brigitte Baer, Picasso peintre-graveur. Catalogue raisonné de l'œuvre gravé et des monotypes, Bd. V: 1959-1965, Bern 1989, WVZ-Nr. 1329 IV A (von IV B b) (m. Abb.).
Georges Bloch, Pablo Picasso. Catalogue de l’œuvre gravé et lithographié 1904-1967, Bern 1984, WVZ-Nr. 1097 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.06 h +/- 20 Min.
Farblinolschnitt.
Signiert und mit einer persönlichen Widmung an Hidalgo Arnéra. Probedruck außerhalb der Auflage von 50 Exemplaren. Auf Velin von Arches (mit dem Wasserzeichen). 53 x 64 cm (20,8 x 25,1 in). Papier: 62,4 x 72,4 cm (24,5 x 28,5 in).
Gedruckt bei Hidalgo Arnéra. Herausgegeben von Galerie Louise Leiris, Paris. [KA].
Weitere Werke aus der Sammlung Max Niedermayer, Limes-Verlag Wiesbaden, kommen im Evening Sale am 6. Juni und im Day Sale am 7. Juni sowie in unseren weiteren Auktionen im Laufe des Jahres zum Aufruf.
• Persönlich von Picasso seinem Drucker Arnéra gewidmet.
• In seiner unverwechselbaren Formsprache gelingt Picasso eine meisterhafte Neuinterpretation von Manets "Déjeuner sur l'herbe".
• In Picassos grafischem Œuvre stehen die farbigen Linolschnitte in ihrem technischen Variantenreichtum und Ausdrucksvermögen an herausragender Stelle.
PROVENIENZ: Sammlung Max Niedermayer, Wiesbaden (bis 1968).
Nachlass Max Niedermayer, Wiesbaden.
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (1979 vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
LITERATUR: Bernhard Geiser, Brigitte Baer, Picasso peintre-graveur. Catalogue raisonné de l'œuvre gravé et des monotypes, Bd. V: 1959-1965, Bern 1989, WVZ-Nr. 1329 IV A (von IV B b) (m. Abb.).
Georges Bloch, Pablo Picasso. Catalogue de l’œuvre gravé et lithographié 1904-1967, Bern 1984, WVZ-Nr. 1097 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.06 h +/- 20 Min.
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Pablo Picasso
Le déjeuner sur l'herbe, d'après Manet II, 1962.
Farblinolschnitt
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Pablo Picasso "Le déjeuner sur l'herbe, d'après Manet II"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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