279
Tracey Emin
3.30 AM - Again, 2021.
Tusche und Lithografie
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
3.30 AM - Again. 2021.
Tusche und Lithografie.
Rechts unten signiert und datiert. Links unten betitelt. Auf festem Velin von Somerset Velvet. 78 x 95 cm (30,7 x 37,4 in), Blattgröße. [AW].
• Mit fließendem, intensivem zeichnerischen Duktus vermittelt Tracey Emin eine hohe Emotionalität und kehrt zu ihrem ikonischsten Motiv zurück – dem Bett.
• Sie gehört zu den Young British Artists und gestaltet 2007 den britischen Pavillon auf der 52. Biennale in Venedig.
• Internationale Aufmerksamkeit erlangt die Künstlerin mit ihrem autobiografischen und oft provokanten Schaffen, ausgeführt in unterschiedlichsten Medien.
• Arbeiten Emins befinden sich in bedeutenden Museumssammlungen, wie etwa in der Tate Collection, London, im Museum of Modern Art, New York, oder im Centre Pompidou, Paris.
PROVENIENZ: Counter Editions, Margate.
Privatsammlung (2021 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Norddeutschland (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.58 h +/- 20 Min.
Tusche und Lithografie.
Rechts unten signiert und datiert. Links unten betitelt. Auf festem Velin von Somerset Velvet. 78 x 95 cm (30,7 x 37,4 in), Blattgröße. [AW].
• Mit fließendem, intensivem zeichnerischen Duktus vermittelt Tracey Emin eine hohe Emotionalität und kehrt zu ihrem ikonischsten Motiv zurück – dem Bett.
• Sie gehört zu den Young British Artists und gestaltet 2007 den britischen Pavillon auf der 52. Biennale in Venedig.
• Internationale Aufmerksamkeit erlangt die Künstlerin mit ihrem autobiografischen und oft provokanten Schaffen, ausgeführt in unterschiedlichsten Medien.
• Arbeiten Emins befinden sich in bedeutenden Museumssammlungen, wie etwa in der Tate Collection, London, im Museum of Modern Art, New York, oder im Centre Pompidou, Paris.
PROVENIENZ: Counter Editions, Margate.
Privatsammlung (2021 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Norddeutschland (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.58 h +/- 20 Min.
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Tracey Emin
3.30 AM - Again, 2021.
Tusche und Lithografie
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Tracey Emin "3.30 AM - Again"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
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81829 München
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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