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184
Pablo Picasso
Chouette (Wood-Owl), 1969.
Keramik. Weißer Scherben, farbige Engobemalerei...
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
Chouette (Wood-Owl). 1969.
Keramik. Weißer Scherben, farbige Engobemalerei, mit Ritzdekor und teilweise gebürsteter Glasur.
Im Fuß mit der eingeritzten Nummerierung und den Bezeichnungen "Edition Picasso" und "Madoura" sowie mit den Prägestempeln "Madoura Plein Feu" und "Edition Picasso". Aus einer Auflage von 250 Stück. 28,5 x 22 cm (11,2 x 8,6 in). [EH].
• Picasso hatte eine verletzte kleine Eule als Haustier, die ihn zu vielen seiner Werke inspirierte.
• In seinem keramischen Œuvre verbindet Picasso Funktionalität und Kunst.
• Pablo Picasso gilt als einer der bedeutendsten Künstler des 20. Jahrhunderts, nicht zuletzt aufgrund seines facettenreichen Œuvres.
• Die Keramikarbeiten stellen in ihrem Umfang, ihrem Variantenreichtum und Ausdrucksvermögen einen bedeutenden Teil seines Gesamtwerkes dar.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.52 h +/- 20 Min.
Keramik. Weißer Scherben, farbige Engobemalerei, mit Ritzdekor und teilweise gebürsteter Glasur.
Im Fuß mit der eingeritzten Nummerierung und den Bezeichnungen "Edition Picasso" und "Madoura" sowie mit den Prägestempeln "Madoura Plein Feu" und "Edition Picasso". Aus einer Auflage von 250 Stück. 28,5 x 22 cm (11,2 x 8,6 in). [EH].
• Picasso hatte eine verletzte kleine Eule als Haustier, die ihn zu vielen seiner Werke inspirierte.
• In seinem keramischen Œuvre verbindet Picasso Funktionalität und Kunst.
• Pablo Picasso gilt als einer der bedeutendsten Künstler des 20. Jahrhunderts, nicht zuletzt aufgrund seines facettenreichen Œuvres.
• Die Keramikarbeiten stellen in ihrem Umfang, ihrem Variantenreichtum und Ausdrucksvermögen einen bedeutenden Teil seines Gesamtwerkes dar.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.52 h +/- 20 Min.
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Pablo Picasso
Chouette (Wood-Owl), 1969.
Keramik. Weißer Scherben, farbige Engobemalerei...
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Pablo Picasso "Chouette (Wood-Owl)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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