Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 388


388
Franz Gertsch
Bagatelle II. Pestwurz, 2002.
Holzschnitt. Handabzug in Orange
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Bagatelle II. Pestwurz. 2002.
Holzschnitt. Handabzug in Orange.
Verso signiert und nummeriert. Eines von 33 Exemplaren (in unterschiedlichen Farben). Auf Kumohadamashi-Japan von Heizaburo Iwano. 77 x 103 cm (30,3 x 40,5 in). Papier: 107 x 129,5 cm (42,1 x 51 in).
Gedruckt von Nik Hausmann & Franz Gertsch. Herausgegeben von Franz Gertsch. Jeder Druck ein Farbunikat. [CH].

• Einzigartige Technik: Mit kleinen Hohleisen schneidet Gertsch winzige Löcher in die dem Druck zugrunde liegenden Holzplatten.
• An den so entstandenen Fehlstellen im Holz bleibt beim anschließenden Druck das Weiß des Papiers sichtbar und die Dichte dieser Lichtpunkte bestimmt das Licht- und Schattenverhältnis der Darstellung.
• Bis zum 10. November ehrt das Louisiana Museum of Modern Art in Humlebæk den 2022 verstorbenen Künstler mit einer umfassenden Retrospektive
.

Wir danken der Familie Gertsch, Bern, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Galerie im Park, Burgdorf.
Sammlung Süddeutschland (2004 vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Andrea Firmenich, Johannes Janssen (Hrsg.), Franz Gertsch. Holzschnitte. Aus der Natur gerissen, mit einem Register der Druckgraphik 1972-2008 als vorläufiges Werkverzeichnis von Rainer Michael Mason, Köln 2013, WVZ-Nr. 28 B a (von B b) (m. SW-Abb., anderes Exemplar).

"Meine Farbstimmungen sind überhaupt nicht naturalistisch oder atmosphärisch gemeint und nicht Ausdruck einer bestimmten Tageszeit. Der Betrachter, der die Monochromie meiner Blätter für eine Vereinfachung des farbigen Druckprozesses hält, macht sich wahrscheinlich keine Vorstellung davon, dass es sich dabei um einen äußerst empfindlichen Entscheidungsprozess handelt. Letzten Endes hängt dieser von einem subjektiven Befinden während eines Tages oder einer Stunde ab, das sich einer rein rationalen Kontrolle entzieht."
Franz Gertsch in einem Gespräch mit Rainer Michael Mason, 2013, zit. nach: Ausst.-Kat. Franz Gertsch. Holzschnitte, Museum Sinclair-Haus, Bad Homburg 2013, S. 22.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.42 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Franz Gertsch "Bagatelle II. Pestwurz"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.