243
Hermann Max Pechstein
Blumenstillleben, 1927.
Tuschpinsel und Aquarell
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Blumenstillleben. 1927.
Tuschpinsel und Aquarell.
Rechts unten signiert (in Ligatur) und datiert. Auf Velin. 60,7 x 48 cm (23,8 x 18,8 in), blattgroß. [CH].
• Ein stark zeichnerisches Element kennzeichnet die Aquarelle dieser Zeit und verleiht ihnen eine außergewöhnliche Präsenz.
• Mit starker Konturierung, reduzierter Farbigkeit und subtilem Kalt-Warm-Kontrast verbindet Pechstein die auffälligen, ornamentalen Muster des Vorhangs, der kleinen Blumenvase und des gefalteten türkisgrünen Stoffes zu einer dichten, opulenten Komposition.
• Durch gekonntes Licht- und Schattenspiel, die Inszenierung eines Vorder- und Hintergrunds sowie die Fokussierung auf nur drei motivische Komponenten entfaltet sich eine spannungsreiche Dramaturgie.
• Seit nahezu 100 Jahren Teil einer rheinischen Privatsammlung.
• Im Entstehungsjahr dieser Arbeit wird Pechstein für ein Blumenstillleben in Öl vom Carnegie Institute in Pittsburgh/USA mit einem Preis ausgezeichnet.
PROVENIENZ: Galerie Alex Vömel, Düsseldorf.
Privatsammlung Rheinland (in den 1930er Jahren vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.17 h +/- 20 Min.
Tuschpinsel und Aquarell.
Rechts unten signiert (in Ligatur) und datiert. Auf Velin. 60,7 x 48 cm (23,8 x 18,8 in), blattgroß. [CH].
• Ein stark zeichnerisches Element kennzeichnet die Aquarelle dieser Zeit und verleiht ihnen eine außergewöhnliche Präsenz.
• Mit starker Konturierung, reduzierter Farbigkeit und subtilem Kalt-Warm-Kontrast verbindet Pechstein die auffälligen, ornamentalen Muster des Vorhangs, der kleinen Blumenvase und des gefalteten türkisgrünen Stoffes zu einer dichten, opulenten Komposition.
• Durch gekonntes Licht- und Schattenspiel, die Inszenierung eines Vorder- und Hintergrunds sowie die Fokussierung auf nur drei motivische Komponenten entfaltet sich eine spannungsreiche Dramaturgie.
• Seit nahezu 100 Jahren Teil einer rheinischen Privatsammlung.
• Im Entstehungsjahr dieser Arbeit wird Pechstein für ein Blumenstillleben in Öl vom Carnegie Institute in Pittsburgh/USA mit einem Preis ausgezeichnet.
PROVENIENZ: Galerie Alex Vömel, Düsseldorf.
Privatsammlung Rheinland (in den 1930er Jahren vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.17 h +/- 20 Min.
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Hermann Max Pechstein
Blumenstillleben, 1927.
Tuschpinsel und Aquarell
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Max Pechstein "Blumenstillleben"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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