117
Karl Hofer
Brustbild eines Mädchens mit Pelzkragen und Hut, 1937.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Karl Hofer
1878 - 1955
Brustbild eines Mädchens mit Pelzkragen und Hut. 1937.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten in die nasse Farbe monogrammiert und datiert (in Ligatur). 66 x 48 cm (25,9 x 18,8 in). [EH].
• Hofers einzigartig entrückte Mädchenporträts gehören zu den eindringlichsten Schöpfungen des Künstlers
• Die vorliegende Arbeit gehört aufgrund ihrer delikaten Farbigkeit zu den besonders schönen Beispielen seiner Porträtkunst.
• Hofers Werke befinden sich in zahlreichen bedeutenden öffentlichen Sammlungen, bspw. im Museum Folkwang, Essen, dem Museum Ludwig, Köln, und der National Gallery of Canada, Ottawa.
• 1955 wird sein Schaffen posthum mit der Präsentation auf der documenta I, der ersten großen Kunstausstellung nach dem Zweiten Weltkrieg und eine Apologie an die vom Nationalsozialismus verfemten Künstler, gewürdigt.
PROVENIENZ: Sammlung Peter van Eyck.
Galerie Koch, Hannover.
Privatsammlung.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (1985 vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: 15. Westdeutsche Kunstmesse, Düsseldorf 1984, S. 148 m. Farbabb.
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert (Bearb.), Markus Eisenbeis (Hrsg.), Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 2, Köln 2008, WVZ-Nr.
- -
Karl & Faber, München,164. Auktion, Kunst alter und neuer Meister,24./25.11.1983, Los 882, Farbabb. Taf. 29.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 13.22 h +/- 20 Min.
1878 - 1955
Brustbild eines Mädchens mit Pelzkragen und Hut. 1937.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten in die nasse Farbe monogrammiert und datiert (in Ligatur). 66 x 48 cm (25,9 x 18,8 in). [EH].
• Hofers einzigartig entrückte Mädchenporträts gehören zu den eindringlichsten Schöpfungen des Künstlers
• Die vorliegende Arbeit gehört aufgrund ihrer delikaten Farbigkeit zu den besonders schönen Beispielen seiner Porträtkunst.
• Hofers Werke befinden sich in zahlreichen bedeutenden öffentlichen Sammlungen, bspw. im Museum Folkwang, Essen, dem Museum Ludwig, Köln, und der National Gallery of Canada, Ottawa.
• 1955 wird sein Schaffen posthum mit der Präsentation auf der documenta I, der ersten großen Kunstausstellung nach dem Zweiten Weltkrieg und eine Apologie an die vom Nationalsozialismus verfemten Künstler, gewürdigt.
PROVENIENZ: Sammlung Peter van Eyck.
Galerie Koch, Hannover.
Privatsammlung.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (1985 vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: 15. Westdeutsche Kunstmesse, Düsseldorf 1984, S. 148 m. Farbabb.
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert (Bearb.), Markus Eisenbeis (Hrsg.), Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 2, Köln 2008, WVZ-Nr.
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Karl & Faber, München,164. Auktion, Kunst alter und neuer Meister,24./25.11.1983, Los 882, Farbabb. Taf. 29.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 13.22 h +/- 20 Min.
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Karl Hofer
Brustbild eines Mädchens mit Pelzkragen und Hut, 1937.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Brustbild eines Mädchens mit Pelzkragen und Hut"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 117

