Auktion: 600 / Evening Sale am 05.12.2025 in München button next Lot 51


51
Hans Hartung
T1949-13, 1949.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 140.000 - 200.000
+
Hans Hartung
1904 - 1989

T1949-13. 1949.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert "2-49". Verso auf dem Keilrahmen bezeichnet "T 49-13". 50 x 61 cm (19,6 x 24 in).

• Frühes, wegweisendes Beispiel des europäischen Informel.
• Unverwechselbare, künstlerische Handschrift: von dynamisch-rhythmischer Energie durchzogene kalligrafische Lineatur über leuchtenden Farbfeldern.
• Zwei Jahre vor der Entstehung erhält Hartung seine erste umfassende Einzelausstellung in der legendären Galerie Lydia Conti in Paris.
• Seit über 40 Jahren Teil einer bedeutenden Berliner Privatsammlung
.

Das Werk ist im Archiv der Fondation Hans Hartung et Anna-Eva Bergman, Antibes, registriert und wird in das in Vorbereitung befindliche Werkverzeichnis aufgenommen.

PROVENIENZ: Galerie Louis Carré & Co., Paris, o. J. (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Privatsammlung Berlin (1983 von der Vorgenannten erworben, Sotheby's, London).

AUSSTELLUNG: Hans Hartung, Kunsthaus Zürich, 9.2.-17.3.1963, Kat.-Nr. 49 (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).

LITERATUR: Sotheby's, London, Modern and Contemporary Art 1945-1983, 8.12.1983, Los 666, S. 71 (m. Farbabb.).

Aufrufzeit: 05.12.2025 - ca. 18.40 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hans Hartung "T1949-13"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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